Eizellspende – Kinderwunsch – Fertility – Infertility – IVF

Neuigkeiten und Informationen rund um die Eizellspende und die Kinderwunschbehandlung (IVF), speziell im Ausland

Die Expertinnen der hochkarätig besetzten Tagung zum Thema Eizellspende der aktion leben österreich waren sich einig: Unser Blick muss besonders dem Wohl der Eizellspenderinnen und der Kinder gelten. „Sie sind die Hauptbetroffenen und werden in der öffentlichen Debatte in Österreich in der Regel ausgeblendet“, sagte Dr. Getraude Steindl, Präsidentin von aktion leben österreich, in ihrer Eröffnungsrede. Die Tagung fand am 17. November 2011 im Österreichischen Genossenschaftsverband in Wien statt.

Geschäftsmodell „Eizellspende“
Dr. Eva Schindele, deutsche Sozialwissenschaftlerin und Journalistin, betonte, dass für die Eizellspenderin der Begriff „Eizell-Lieferantin“ treffender wäre: „Diese Frauen bleiben anonym und unsichtbar, um nach außen eine heile Familienbildung vorzugaukeln.“ Schindele berichtete aus erster Hand über die Situation in Rumänien, Großbritannien, Polen, der Ukraine und Russland. „All diese Puzzleteile ergeben ein Bild aus einem Tabubereich. Die Eizellspende wurde zu einem Geschäftsmodell. Es ist ein richtiger IVF-Tourismus entstanden, begünstigt durch Internet und Billigflieger“, so Schindele.

Marktführer ist Spanien mit ca. 240 Privatkliniken. „Jede Klinik ‚rekrutiert’ eigene Spenderinnen, oft an Universitäten. Sie halten das Image aufrecht, dass Frauen aus Solidarität spenden.“ Die hohe Arbeitslosigkeit in Spanien habe bewirkt, dass Frauen aus allen Schichten spenden. „Das nutzen die Kliniken für sich und werben damit, keine Wartezeiten zu haben“, so Schindele. Darüber hinaus seien ethisch umstrittene Methoden entstanden, etwa das Eggsharing. „Bei dieser geben Frauen, die sich ohnehin einer IVF unterziehen, einen Teil ihrer Eizellen an eine andere Kinderwunschpatientin, damit sie dafür ihre eigene Behandlung günstiger bekommen.“ Manchmal würden sie dann aber selbst keine Kinder bekommen.

Risiko für Frauen, die selbst keinen Nutzen haben
Die deutsche Medizinsoziologin Dr. Giselind Berg wies ausdrücklich auf die gesundheitlichen Auswirkungen bei der Empfängerin hin. So wurde etwa bei 2.300 untersuchten Entbindungen nach einer Eizellspende bei 22 Prozent Frauen ein stark erhöhter Blutdruck diagnostiziert. Der Durchschnitt liegt bei 7 Prozent.

Berg stellte klar, dass die Risiken einer Eizellspende bei Empfängerin, Spenderin und Kind, z. B. durch Mehrlingsschwangerschaften, Überstimulation oder Frühgeburten, zu wenig kommuniziert werden. Sie fordert eine höhere Aufmerksamkeit, wie man mit der Spenderin umgeht. „Die Eizellspende ist ein Risiko für Frauen, die selbst keinen Nutzen haben.“

Weiters kritisierte sie die bescheidene Anzahl von Studien über die durch medizinisch assistierte Fortpflanzung entstandenen Kinder. „Es besteht geringe Bereitschaft der Eltern, über die Entstehung ihrer Kinder zu sprechen“, so Berg. „Aus der Adoptionsforschung wissen wir aber, dass die Zurückhaltung wichtiger Informationen nachteilige Auswirkungen auf die Entwicklung des Kindes hat.“ Berg appellierte, viel mehr das Wohl der Kinder und der Spenderin im Auge zu behalten.

Wie viel Tod nehmen wir für ein lebendes Kind in Kauf?
„Geht es eigentlich wirklich um die Kinder?“, fragte die Wiener Kinder- und Jugendärztin Dr. Katharina Kruppa. Kruppa ist überzeugt, dass es einen Unterschied in der Entwicklung von Kindern nach Samen- und Eizellspenden gibt, verglichen mit auf natürlichem Weg gezeugten Kindern. Sie bezieht sich dabei auf neueste Forschungen in der Epigenetik und Neurobiologie, die einen starken Einfluss des Erlebens während der Schwangerschaft bis hin zur Zeugung auf die neurobiologischen Entwicklung des Kindes nachweisen. Die Schwangerschaft mit einem Kind nach IVF werde oft als sehr angstvoll erlebt. Diese Angst wirke sich auf das Kind aus.

Kruppa ging auf ein weiteres Tabu ein: „Was passiert mit befruchteten Eiern, die ‚zu viel’ sind? Wie geht es Frauen, die sich sehnlichst ein Kind wünschen, und deren potentielle Kinder ‚entsorgt’ werden? Wie viel Tod nehmen wir für ein Kind in Kauf?“ Sie forderte auf, hier Trauer zuzulassen.

Aus gesellschaftlicher Sicht regte Kruppa an, die Prioritäten zu überdenken: Einerseits würde mit sehr viel Druck und auch mit dem Risiko kranker Kinder eine forcierte Reproduktionsmedizin vorangetrieben. Andererseits gebe es für die Kinder, die ganz real da sind und die ganz dringend eine gesellschaftliche Verantwortung brauchen würden, viel zu wenig Ressourcen.

Grenzen zwischen Eizellspende und Leihmutterschaft sind fließend
Ulrike Riedel, Staatssekretärin a. D. und Rechtsanwältin aus Berlin, sieht großen Handlungsbedarf bei den Staaten und forderte „eine Grenzziehung in einer Technik, in der fast nichts mehr unmöglich ist. Es spielt eine Rolle, wie die Eizellspende geregelt ist. Hier liegt eine große Wertentscheidung bei den Staaten.“ Sie regte an, langfristig zu denken: „Wird die Eizellspende zugelassen, steht in wenigen Jahren die Diskussion zur Leihmutterschaft ins Haus. Die Grenzen zwischen Eizellspende und Leihmutterschaft sind fließend. Der Druck auf den Gesetzgeber wird steigen.“

Riedel sprach sich klar gegen die anonyme Eizellspende aus. „Das Recht auf Kenntnis der Abstammung ist völkerrechtlich ein Menschenrecht. Der Anspruch der Anonymität der Eizellspende kann dieses Recht nicht einschränken. Wenn die Eizellspenderin das nicht möchte, muss sie auf die Spende verzichten.“

Riedel sieht keinen Anlass in Österreich das Gesetz zu ändern, denn der Tourismus sei auch trotz Erlaubnis im eigenen Land nicht zu unterbinden.

Eizellspende schafft neue Ausbeutungsverhältnisse
Univ.-Prof. Dr. Sigrid Müller, Institutsvorständin am Institut für Moraltheologie der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Wien, fragte, ob Eizellspende wirklich eine Spende ist. „Eine Spende ist etwas, was zur Hilfe einer Person gegeben wird, sie tut dem Spender nicht weh und es gibt keine Gegenleistung. Trifft das bei der Eizellspende zu?“ Für Müller führt die Eizellspende zu neuen Ausbeutungsverhältnissen. „Ein Sklavenmarkt wird geschaffen. “

Müller gab zu bedenken, dass sich Frauen, die Eizellen spenden, immer auch eine Beziehung schaffen, die nicht mehr rückgängig gemacht werden kann. „Die Empfängerin sollte sich vorher Gedanken machen, welche Konsequenzen dies für ihr Leben, die Partnerschaft und das Kind haben wird.“ Die Moraltheologin stellte auch die Frage nach den Rahmenbedingungen, unter denen Frauen heute Kinder bekommen.

aktion leben oberösterreich erleichtert über Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte
„Durch das Verbot der Eizellspende ist gewährleistet, dass sich Österreich an der Ausbeutung von Frauen nicht beteiligen muss“, so LAbg. Mag. Doris Schulz, Vorsitzende von aktion leben oberösterreich. Denn Eizellen würden hauptsächlich von armen Frauen gespendet. Wer genug Geld hat, setzt sich dem Eingriff selten freiwillig aus, zeigt die Realität in vielen europäischen Ländern. „Mit seiner Entscheidung billigt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg (EGMR) den Einzelstaaten Ermessensspielraum in Fragen der künstlichen Fortpflanzung zu“, betont aktion leben Generalsekretärin Mag. Martina Kronthaler. aktion leben brachte im Jänner 2011 eine Drittintervention beim Europäischen Gerichtshof ein. Darin argumentierte die NGO für die Beibehaltung des Verbots der Eizellspende und Samenspende für IVF. Die Große Kammer des EGMR entschied nun in letzter Instanz, dass das Verbot der Eizellspende keine Diskriminierung unfruchtbarer Paare darstelle. „Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat somit anerkannt, dass Eizellspenden nicht nur Paare mit Kinderwunsch betreffen, sondern auch Frauen, die ihre Gesundheit meist aus materieller Not riskieren. Eizellspenden sind nicht harmlos“, sagt Mag. Doris Schulz. „Selbstverständlich ist unerfüllter Kinderwunsch ein schwieriges Thema, für das wir Hilfen bereitstellen müssen. Aber diese Hilfen dürfen nicht auf Kosten anderer Menschen gehen.“

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Wer ungewollt kinderlos ist, könnte bald staatliche Unterstützung erhalten: Nach Plänen der Ministerin soll der Staat die Kosten einer künstlichen Befruchtung mittragen.

Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) plant staatliche Hilfen für Paare, die mithilfe einer künstlichen Befruchtung ein Kind bekommen möchten. Das berichtet die Frankfurter Allgemeine Zeitungunter Berufung auf Pläne der Ministerien. Demnach sollen Bund und Länder die Hälfte der Kosten übernehmen, die heute die Paare tragen.

Sie setze sich dafür ein, dass das Programm im April 2012 beginne, sagte Schröder der FAZ. Im Haushalt ihres Ministeriums seien dafür bereits zehn Millionen Euro eingestellt. Allerdings sei der Betrag noch gesperrt, weil über die Finanzierung in der Koalition noch gestritten werde. Vor allem die familienpolitische Sprecherin der Unionsfraktion, die stellvertretende Generalsekretärin der CSU, Dorothee Bär, opponiere.

Seit 2004 werden die Kosten für eine künstliche Befruchtung nicht mehr vollständig, sondern nur noch zu Hälfte und für die ersten drei Versuche von den Kassen übernommen. Die andere Hälfte und die Kosten für einen vierten, in aller Regel letzten Versuch, müssen die Paare selbst zahlen. Ihr Anteil bei drei Behandlungen liege damit bei bis zu 6.000 Euro, bei vier Versuchen bei bis zu 10.000 Euro, sagte Schröder. Das überfordere viele.

Schröder verwies auf Statistiken, nach denen durch die Halbierung der Förderung die Zahl der Geburten nach künstlicher Befruchtung von etwa 17.000 auf gut 8.000 im Jahr zurückgegangen ist. Deutschland liege im europäischen Vergleich bei künstlichen Befruchtungen im unteren Drittel.

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Berlin – Weltweit haben nach Expertenschätzungen zwischen 10 und 20 Prozent der Paare Probleme bei der Fortpflanzung. Medizinern stehen heute mehrere Verfahren zur Verfügung, um zu helfen. Weil die Erfolgsaussichten relativ gering sind, sind pro Paar meistens mehrere Versuche nötig.

Bei der künstlichen INSEMINATION wird das aufbereitete Sperma des Mannes zu einem passenden Zeitpunkt direkt in die Gebärmutter der Frau gespritzt, um den Weg zur Eizelle zu verkürzen. Meist werden dafür besonders bewegliche Spermien gewählt. Die Erfolgsaussichten für eine Schwangerschaft liegen bei etwa 5 bis 15 Prozent pro Zyklus. Über die Zahl der so gezeugten Kinder gibt es nach Expertenangaben keine genauen Daten.

Seit der Zeugung des weltweit ersten Retortenbabys Louise Brown 1978 können Ärzte Eizellen auch außerhalb des Körpers befruchten. Diese vom diesjährigen Medizin-Nobelpreisträger Robert Edwards mitentwickelte IN-VITRO-FERTILISATION (IVF) benutzen Mediziner bei bestimmten Fruchtbarkeitsproblemen der Frau wie etwa einem Eileiterverschluss. Hierfür wird zunächst mit Hormonpräparaten die Eizellreifung stimuliert. Die gereiften Eizellen werden anschließend abgesaugt, im Labor von den Samenzellen des Mannes befruchtet und der entstehende Embryo in die Gebärmutter der Frau eingepflanzt. In Europa gab es 2006 nach Zahlen der europäischen Gesellschaft für Reproduktionsmedizin mindestens 117.000 derartige Behandlungen. Etwa jeder dritte so gezeugte und eingepflanzte Embryo führt zu einer Schwangerschaft. Meist werden mehrere Embryonen eingepflanzt.

In einem alternativen Verfahren (IN-VITRO-MATURATION; IVM) werden die Eizellen unreif entnommen und reifen im Labor, wodurch der Frau die Hormonbehandlung weitgehend erspart bleibt.

Die neuere INTRA-CYTOPLASMATISCHE SPERMA-INJEKTION (ICSI) kommt bei Fruchtbarkeitsproblemen des Mannes zum Einsatz. Der Ablauf ist zunächst derselbe wie bei der IVF, zur Befruchtung wird jedoch eine Samenzelle unter einem Mikroskop direkt in die Eizelle gespritzt. Die ICSI ist nach Zahlen der Mediziner heute deutlich häufiger als die IVF. Die europäische Gesellschaft für Reproduktionsmedizin registrierte für 2006 mindestens 232.000 derartige Behandlungen in Europa. Die Erfolgsaussichten sind demnach ebenso hoch wie bei der IVF.

Bei der in Deutschland verbotenen EIZELLSPENDE trägt die Frau Eizellen einer Spenderin aus, die in der Regel vorher im Labor mit dem Samen ihres eigenen Mannes künstlich befruchtet wurden. Die Reproduktionsmediziner registrierten 2006 europaweit mehr als 12.000 solcher Behandlungen.

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Die FDP-Abgeordnete Ulrike Flach möchte ein “Fortpflanzungsmedizingesetz” auf den Weg bringen. Darin soll unter anderem die Eizellspende erlaubt werden.

Die Politik muss die Regeln der umstrittenen Fortpflanzungsmedizin wieder selbst bestimmen. Das fordert die Ethikexpertin der FDP-Bundestagsfraktion, Ulrike Flach. “Es kann nicht sein, dass zunehmend in Gerichten entschieden wird, wofür wir Politiker die Verantwortung tragen müssen”, sagt Flach in einem Gespräch mit der taz.

Als Reaktion auf die jüngsten Urteile des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg zu den Grenzen der Stammzellenforschung und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg zur Eizellspende kündigt Flach an, noch in dieser Legislaturperiode eine parlamentarische, nicht an Fraktionsgrenzen gebundene Mehrheit im Bundestag für ein neues Fortpflanzungsmedizingesetz organisieren zu wollen.

“Ich führe dieser Tage im Parlament mit Kollegen aus allen Fraktionen Gespräche”, sagt Flach. Anschließend müsse es “eine Entscheidung der Fraktionsspitzen geben, dass man diese Entscheidung freigibt”. Flach, die zugleich Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium ist, betont, sie betreibe diesen Vorstoß einzig in ihrer Funktion als FDP-Abgeordnete. “In der Koalition selbst glaube ich nicht, dass wir insbesondere mit den Kollegen von der CSU auf einen gemeinsamen Nenner kommen.” Weil es sich “um ein hoch ethisches Thema” handele, müsse bei der Entscheidung über ein Fortpflanzungsmedizingesetz in jedem Fall der Fraktionszwang aufgehoben werden. Mit einem gezielten Affront gegen die Union habe das nichts zu tun.

Flach sagt, sie habe die jüngsten Gerichtsurteile von Mitte Oktober und Anfang November “mit hoher Irritation und Erstaunen” zur Kenntnis genommen. Mit ihnen war sowohl dem Patentieren von wissenschaftlichen Verfahren, die menschliche embryonale Stammzellen nutzen, als auch der Legalisierung der Eizellspende in verschiedenen europäischen Ländern eine Absage erteilt worden.

FDP will mehr erlauben

Flach und viele FDP-Kollegen sprechen sich hingegen in einem Positionspapier dafür aus, in einem Fortpflanzungsmedizingesetz folgende Bereiche künftig bündeln und verbindlich regeln zu wollen: Die Eizellspende, bislang nach dem Embryonenschutzgesetz in Deutschland verboten, soll erlaubt werden. Ebenso die Samenspende von Verstorbenen, außerdem die Leihmutterschaft sowie die Anwendung von reproduktionsmedizinischen Verfahren auch bei Nichtverheirateten, bei eingetragenen Lebenspartnerschaften und Alleinstehenden.

Den Streit um die Auslegung der so genannten “Dreierregel” im Embryonenschutzgesetz von 1990, wonach bei einer Befruchtung im Reagenzglas eigentlich alle befruchteten Eizellen – maximal drei – in den Mutterleib eingepflanzt werden müssen, will Flach zugunsten der Regel-Kritiker beenden: Weder steigere diese Behandlung nach heutigem Kenntnisstand die Erfolgsrate, noch berücksichtige sie das erhebliche Risiko von Drillingsgeburten angemessen.

Stattdessen erlauben will die FDP den sogenannten elektiven Single-Embryo-Transfer, um Mehrlingsschwangerschaften nach künstlicher Befruchtung und den damit verbundenen Risiken für Mutter und Kinder zu reduzieren. Damit ist ein Verfahren gemeint, bei dem nach In-vitro-Fertilisation (IVF) mehrere Embryonen einige Tage kultiviert werden – mit dem Ziel, nur einen einzigen, den “besten” Embryo auszuwählen, der dann in die Gebärmutter eingesetzt wird.

Grundlage dieser Auswahl ist keine genetische Untersuchung wie bei der Präimplantationsdiagnostik, sondern eine morphologische Analyse, also die Betrachtung des Embryos unter dem Mikroskop. Nach Angaben von Reproduktionsmedizinern geht es nicht darum, bestimmte Eigenschaften zu vermeiden, sondern die allgemeine Entwicklungsfähigkeit des Embryos zu ermitteln.Flach zeigt sich optimistisch, dass ihre Initiative gelingen könnte. Bereits im Streit um die gesetzliche Regelung der Präimplantationsdiagnostik (PID) hat die FDP-Politikerin in diesem Sommer als eine der führenden Kräfte gegen den Widerstand großer Teile der Koalition erfolgreich eine vergleichsweise liberale gesetzgebende parlamentarische Mehrheit organisiert.

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Judentum und Islam haben kaum Vorbehalte gegenüber künstlicher Befruchtung
Von Rainer Brandes
Bundesfamilienministerin Kristina Schröder möchte die künstliche Befruchtung stärker finanziell fördern. Doch auch aus den Reihen der Union kommt Kritik – unter anderem, weil die christlichen Kirchen der künstlichen Befruchtung skeptisch gegenüberstehen. Muslime und Juden dagegen haben weniger ethische Bedenken.

“Seid fruchtbar und mehret euch.” Dieses göttliche Gebot aus der Schöpfungsgeschichte im 1. Buch Mose ist das erste von 613 Geboten, die ein frommer Jude einhalten soll. Deshalb spielt es im jüdischen Glauben eine zentrale Rolle, sagt Robert Jütte. Der Historiker ist Experte für jüdische Medizinethik am Institut für Geschichte der Medizin der Robert-Bosch-Stiftung in Stuttgart.

“Die Fortpflanzung ist ein zentrales Element im Judentum und deswegen kommt dem Lebenschaffen ein ganz zentraler Wert zu. Das ist also im Unterschied zu anderen Religionen ein Grundsatz, der im Judentum sehr viele Möglichkeiten schafft, die andere Religionen eben nicht haben.”

Zu diesen Möglichkeiten gehört auch die künstliche Befruchtung bei Paaren, die auf natürliche Weise keine Kinder bekommen können. Eigene Kinder haben in der jüdischen Gesellschaft einen so hohen Stellenwert, dass es viele Ehepaare als ihre Pflicht betrachten, Nachwuchs zu bekommen. Denn gläubige Juden betrachten sich als das von Gott auserwählte Volk. Und dieses gilt es zu erhalten.

“Also, der jüdische Mann ist verpflichtet, mindestens zwei Kinder auf die Welt zu bringen. Und insofern ist ein jüdisches Ehepaar unter einem Riesendruck, dieses zu erfüllen – nicht nur unter einem gesellschaftlichen Druck, auch unter einem religiösen Druck, weil wenn Sie sich das entsprechende Talmud-Traktat anschauen, wo eben gesagt wird, was passiert mit dem Menschen, wenn er schließlich vor Gottes Richterstuhl tritt, dann wird er gefragt, hast du anständig dich benommen, hast du den Schabbat eingehalten und die dritte Frage ist schon: Hast du ein Kind gezeugt?”

Wer ohne medizinische Hilfe kein Kind zeugen kann, der darf sich durch moderne Technik helfen lassen. Nach allgemeiner jüdischer Auffassung dürfen sich die Menschen aller natürlichen Mittel bedienen, die Gott ihnen gegeben hat – und dazu gehört auch die Fortpflanzungsmedizin. Ein Argument, das aus christlicher Sicht gegen die künstliche Befruchtung spricht, ist der unbedingte Lebensschutz. Denn bei der Behandlungsmethode werden drei Eizellen befruchtet, die nach deutschem Recht alle eingesetzt werden müssen. In Ausnahmefällen können einzelne befruchtete Eizellen aber eben doch übrig bleiben. Die meisten jüdischen Rabbiner sehen hier allerdings kein ethisches Dilemma. Denn im Judentum herrscht die Auffassung vor, dass menschliches Leben erst im Mutterleib beginnt – und nicht schon bei der exkorporalen Befruchtung. Selbst im Mutterleib bekommt das Ungeborene nach traditioneller jüdischer Auffassung erst nach einer gewissen Zeit eine menschliche Seele. Noch einmal Robert Jütte:

“Aristoteles hat die Lehre der schrittweisen Beseelung des Menschen eingeführt, und das hellenistische Judentum hat diese Regelung, nämlich dass ein männlicher Fötus erst nach 40 Tagen eine tierische Seele bekommt – noch nicht die menschliche Seele, die weiblichen Föten erst nach 80 Tagen – übernommen. Und diese 80-Tage-Regelung spielt auch heute im Judentum immer noch eine Rolle. Eine Vorstellung, die uns durch das Christentum mehr oder weniger ausgetrieben worden ist.”

Ähnlich aufgeschlossen gegenüber der künstlichen Befruchtung wie das Judentum ist auch der Islam. Muslimische Geistliche begründen ihre Zustimmung zu der Methode mit einer Ethik des Heilens, erklärt der Islamwissenschaftler Thomas Eich von der Universität Hamburg.

“Das begründet man letztendlich damit, dass Unfruchtbarkeit als eine Art Krankheit gesehen wird und dass es im Islam prophetische Aussprüche gibt, in denen es heißt, dass es keine Krankheit gibt, für die Gott nicht ein Heilmittel geschaffen habe. Und die Technologie der künstlichen Befruchtung wird eben hier als die Lösung, als das Heilmittel gesehen, mit dem man diese Krankheit bekämpfen kann.”

Es gibt allerdings wesentliche Unterschiede zwischen dem sunnitischen und dem schiitischen Islam. Die Sunniten erlauben die künstliche Befruchtung grundsätzlich nur unter Ehepartnern. Samen- oder Eizellspenden von fremden Personen sind verboten.

“Ein Kind, das außerhalb eines solchen Eherahmens gezeugt worden ist, hat keinerlei Verwandtschaftsbeziehungen zu seinem biologischen Erzeuger, also zu dem Vater. Das sunnitische Recht würde das ablehnen. Der andere Punkt ist eben der, dass man im sunnitischen Recht die sogenannte heterologe Insemination – also die Befruchtung mit Sperma, das von jemand anders als dem Ehepartner stammt -, dass man das als einen Akt der Unzucht sehen würde – als Ehebruch -, der eben auch sanktioniert ist im islamischen Recht.”

Im schiitischen Islam gibt es dazu unterschiedliche Auffassungen. Anders als bei den Sunniten haben die Schiiten keine für alle verbindliche Lehrautorität. Stattdessen vertreten die einzelnen Lehrautoritäten – die sogenannten Ayatollahs – unterschiedliche Auffassungen. Die Mehrheit der schiitischen Gelehrten lehnt fremde Samenspenden genau wie die Sunniten ab. Es gibt jedoch eine gewichtige Minderheit, zu der auch Ayatollah Chamenei gehört – das Staatsoberhaupt des Iran.

“Der erlaubt es mit folgender Begründung: nämlich, dass Kinderlosigkeit in einer Ehe zu Eheproblemen führen kann und dass es eine Möglichkeit gibt, diese Eheprobleme zu verhindern. Und der entscheidende Punkt ist eben der, dass dieser Akt dann nicht mehr als ein Ehebruch gesehen wird, weil man sagt, hier findet ja kein körperlicher Kontakt zwischen dem Samenspender und der Frau statt im Sinne eines Geschlechtsverkehrs, sondern es wird lediglich sein Sperma genommen und dieses eben dann in einem äußerst unerotischen Akt in die Frau gebracht oder beziehungsweise mit ihren Eizellen zusammen gebracht.”

Dies zeige, dass der schiitische Islam viel stärker als andere Kulturen davon ausgehe, dass Elternschaft nicht biologisch, sondern sozial bestimmt werde. Deshalb haben viele Schiiten auch kein Problem mit Leihmutterschaften oder Eizellspenden, wie sie in Deutschland verboten sind. Dies gibt den Schiiten die Möglichkeit, das Dilemma überzähliger befruchteter Eizellen zu umgehen. Bleiben solche Embryonen von einer Behandlung übrig, kann sich eine andere Frau diese einpflanzen lassen. Experten sprechen von einer Embryonenspende. Noch einmal Thomas Eich:

“Im schiitischen Islam stellt man sich auf die Position, dass dies ein menschliches Leben eben schon ist, das gegebenenfalls auch zu schützen ist, und es ist sozusagen eine positive Tat, eine Rettungstat, wenn man eine solche befruchtete Eizelle sich einpflanzen lässt.”

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