Eizell-, Samenspende oder Leihmutter – wie weit kann und darf man gehen, um einen Kinderwunsch zu erfüllen? Diese Frage bewegt derzeit die Öffentlichkeit. “Die nationale Gesetzgebung allein kann diese Frage nicht lösen”, erklärte die Vorsitzende der Bioethikkommission beim Bundeskanzleramt, Christiane Druml in der Tageszeitung “Die Presse” (Montag-Ausgabe). Zu einfach sei es, “die Grenzen zu überqueren, um dort erlaubte medizinische Prozeduren durchführen zu lassen”: “Einmal zurückgekehrt, fragt niemand, auf welchem Weg das Kind empfangen wurde, fehlende Register und Statistiken begünstigen ein derartiges Vorgehen”, hob Druml in ihrem Gastkommentar hervor. Sie sprach sich für eine “aufgeklärte Einbindung der Gesellschaft in diese eminent wichtigen Fragestellungen” aus: Ein derartiger Diskus fehle bisher noch in Österreich.

Es seien die Menschen, die Stellung beziehen müssten, erklärte die Kommissionsvorsitzende. “Wir müssen alles dafür tun, dass Frauen in jüngeren Jahren Kinder bekommen und auch entsprechende Maßnahmen auf dem politischen Sektor treffen.” Auch müsse man Adoptionen erleichtern: “Es kann doch nicht sein, dass es für ein Paar leichter ist, seinen Kinderwunsch mittels künstlicher Reproduktion zu erfüllen, als ein Kind zu adoptieren”, kritisierte Druml. Generell steht nach Ansicht der Vorsitzenden ein Diskus an, “ob wir nach wie vor ein traditionelles Familienbild anstreben oder für neue Formen des Zusammenlebens offen sind”. Denn nicht zuletzt seien die neuen Möglichkeiten der Reproduktionsmedizin “auch eine Frage der Autonomie der Frauen”.

Anlässlich des Urteils des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) vom 1. April 2010 – demnach das absolute Verbot der Eizellspende und der künstlichen Befruchtung mit von dritter Seite gespendetem Samen der Europäischen Menschenrechtskonvention widerspricht – habe die Bioethikkommission des Bundeskanzleramts bereits eine grundlegende Reform des Fortpflanzungsmedizingesetzes gefordert. Diese dürfe sich aber nicht nur auf eine “punktuelle Korrektur” der vom EGMR beanstandeten Regelungen beschränken: “Der Gesetzgeber sollte die Entscheidung des EGMR vielmehr zum Anlass nehmen, auch andere Wertungswidersprüche im Fortpflanzungsmedizingesetz zu beseitigen.”

Die Bioethikkommission wurde laut Druml von Bundeskanzler Werner Faymann im Herbst 2010 mit dem Mandat betraut, “relevante Aspekte des Fortpflanzungsmedizingesetzes zu diskutieren”. Eine Subkommission des Obersten Sanitätsrates, der im Gesundheitsministerium angesiedelt ist, habe in der Zwischenzeit die medizinischen Notwendigkeiten und Bedürfnisse dazu evaluiert; das Ergebnis werde in die Beratungen der Bioethikkommission einfließen, so die Kommissionsvorsitzende im “Presse”-Kommentar.

Quelle: http://www.kathpress.at/

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