Eizellspende – Kinderwunsch – Fertility – IVF – News

Neuigkeiten und Informationen rund um die Eizellspende und die Kinderwunschbehandlung (IVF, ICSI) speziell im Ausland

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Viele Frauen verschieben ihre Familienplanung von Jahr zu Jahr. Der Grund: Neben der Frage nach dem richtigen Partner benötigen Ausbildung, Studium und die berufliche Etablierung Zeit. Zeit, die jedoch kostbar verstreicht, wenn es um die weibliche Fruchtbarkeit geht. Denn die Anzahl und Qualität der Eizellen verringert sich mit jedem Jahr. Mit dem Einfrieren unbefruchteter Eizellen könnte die Familienplanung auf einen idealeren Zeitpunkt verschoben werden. Fünf deutsche IVF-Zentren haben hierzu das Informations-Portal www.profertilitaet.deentwickelt und bieten dieses Verfahren für Frauen mit späterem Kinderwunsch auch hierzulande an.

Die biologisch erfolgreichste Zeit für eine Schwangerschaft ist bis zum 25. Lebensjahr. Danach nimmt die Fruchtbarkeit kontinuierlich ab, denn der Vorrat an Eizellen bei Frauen schrumpft mit jedem Jahr. Ab dem 30. Lebensjahr wird es bereits schwieriger, ein Kind zu bekommen. Ab 40 bestehen nur noch geringe Chancen, schwanger zu werden. Das Einfrieren unbefruchteter Eizellen (Eizell-Kryokonservierung), die zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufgetaut und befruchtet werden, ist ein bewährtes Verfahren, das bislang in Deutschland nur bei Patientinnen im Vorfeld einer Chemotherapie angewandt wurde. Im europäischen Ausland wird die Methode schon seit Jahren auch jüngeren Frauen angeboten, die wegen ihrer Karriereplanung oder auch mangels passenden Partners erst zu einem späteren Zeitpunkt Kinder bekommen wollen. Ein Grund, weshalb viele deutsche Frauen bislang ins Ausland reisen mussten, um die gleichen Chancen zu erhalten.

IVF-Zentren unterstützen individuelle Lebenspläne

Fünf Kinderwunschzentren in Deutschland haben sich nun zusammengeschlossen und bieten fruchtbarkeitserhaltende Maßnahmen mittels Eizell-Kryokonservierung (Egg-Freezing) an. Ausführliche Informationen über das Verfahren, Chancen und Möglichkeiten sowie die Kontaktdaten der Zentren finden Interessierte unter dem Webportal www.profertiltaet.de.

Das Netzwerk besteht zum jetzigen Zeitpunkt aus folgenden IVF-Zentren:

– Kinderwunschzentrum an der Gedächtniskirche Berlin – Fertility Center Bielefeld – Kinderwunsch Zentrum Mainz – Kinderwunsch Klinik Ulm – Hormonzentrum München.

Die beteiligten Kinderwunschzentren haben allesamt langjährige Erfahrungen auf dem Gebiet der Fortpflanzungs-medizin und handeln ausschließlich nach den vom Gesetzgeber vorgegebenen Rahmenbedingungen. Sie bieten höchsten Standard und Qualität bei der Beratung und Durchführung der Eizell-Kryokonservierung.

Von Lesben bis Eizellenspende: Wer darf Kinder bekommen? Wie darf die Medizin dabei helfen? Die Politik muss sich mit folgenschweren Fragen der Fortpflanzungsmedizin beschäftigen. Die ÖVP ringt um Antworten.

Die Entscheidung wird erst im Herbst fallen. Beim nüchternen Verfassungsgerichtshof. Der Kampf der Ideologien hat aber schon jetzt begonnen. Den Auftakt machte die SPÖ. In prominenter Besetzung – Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek, Gesundheitsminister Alois Stöger – wirbt sie für das Recht lesbischer Paare und alleinstehender Frauen auf künstliche Befruchtung. Sowie für die Abschaffung des Adoptionsverbots für homosexuelle Paare.

Der rote Trommelwirbel trifft auf schwarze Zurückhaltung auf Regierungsebene. Im Kontrast zu den SPÖ-Kollegen wollen Justizministerin Beatrix Karl und Familienminister Reinhold Mitterlehner „das Urteil abwarten“. Nur Wissenschaftsminister Karlheinz Töchterle äußert sich gegenüber der „Presse“: Er sehe keinen Änderungsbedarf. Hinter den Kulissen hört man aus der Partei vor allem Verärgerung: Dass die SPÖ so offensiv agiere, sei kontraproduktiv – „wenn die uns öffentlich drängen, beißen sie sich die Zähne aus“.

Dabei ist das Thema in der ÖVP ohnehin nur bedingt verhandelbar. Das geben auch die Gesellschaftsliberalsten in der Partei zu. Denkbar wäre maximal ein Adoptionsrecht für Stiefkinder. Tatsächlich war ein Adoptionsrecht für homosexuelle Paare schon 2008 in der „Perspektiven“-Gruppe des Verpartnerungsfans Josef Pröll kein Thema. Und er war immerhin für eine Zeremonie auf dem Standesamt. Im Unterschied zu Michael Spindelegger, der sich schon damals dagegen aussprach, weil es zum Kontakt zwischen hetero- und homosexuellen Paaren komme. Was nicht heißt, dass in der ÖVP niemand für eine künstliche Befruchtung für Lesben oder gleiches Adoptionsrecht wäre. Gesagt wird so etwas aber nur „strikt im Off“.

Für die ÖVP offiziell geäußert haben sich Frauenchefin Dorothea Schittenhelm und Familiensprecherin Ridi Steibl. Und zwar ablehnend. Kinder, sagt Schittenhelm, hätten ein Recht auf Vater und Mutter und ein Recht, den Vater zu kennen. Das dürfe man ihnen nicht von vornherein nehmen: „Den Vater nicht zu kennen ist das Schlimmste für ein Kind.“ Andere männliche Bezugspersonen könnten sein Fehlen nie wettmachen: „Von meinem christlichen Weltbild her muss ich sagen: Es gibt einen Vater, und für den muss man keinen Ersatz suchen. Der Herrgott hat gewusst, warum er Männer und Frauen in die Welt schickt.“ Daher sei sie auch gegen eine künstliche Befruchtung für alleinstehende Frauen. „Das Allein-Sein ist oft nicht freiwillig, sondern passiert durch eine Trennung. Viele der Frauen kommen schon so nicht zurande. Ich kenne kaum welche, die ein Kind wollen.“ Schittenhelm sorgt sich auch, wie es nach einer Öffnung der künstlichen Befruchtung weitergehen würde: „Was ist mit schwulen Paaren?“ Irgendwo müsse es Grenzen geben.

Papier in Arbeit. Die emotionale „Lesbenfrage“ ist aber nur die Spitze des Themeneisbergs „Fortpflanzungsmedizin“, um den die Parteien seit einiger Zeit schon kreisen. Erster Auslöser war im Vorjahr die beschränkte Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (PID) in Deutschland: Hier geht es um eine Untersuchung von durch In-vitro-Fertilisation (IVF) gezeugte Embryonen auf besonders schwere Krankheiten, bevor sie in die Gebärmutter eingesetzt werden. Zweiter Auslöser war ein Entscheid des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Dieser gab Österreich recht, dass ein Verbot einer Eizellenspende und einer IVF mit Samenspenden zumindest in den 1990ern kein Menschenrecht verletzte. Indirekt forderte der EGMR aber zu einer Überprüfung der Rechtslage auf.

Während sich SPÖ und Grüne dem Grunde nach in allen drei Punkten dafür ausgesprochen haben (das BZÖ ist für PID und IVF mit Samenspende, aber gegen Eizellenspende), ringen ÖVP und FPÖ um Antworten. Warum tut sich vor allem die ÖVP so schwer? Warum hat man stets den Eindruck, sie wartet auf etwas (ein Gerichtsurteil) oder hatte, wie es bei der deutschen PID-Entscheidung aus dem Justizministerium hieß, „noch keine Zeit, sich damit zu beschäftigen“? Eine Antwort gibt ÖVP-Gesundheitssprecher Erwin Rasinger: „Das Fortpflanzungsmedizingesetz ist für die ÖVP nicht prioritär.“ Das ist aber nur die halbe Wahrheit. Denn warum hat die ÖVP intern dann eine Enquete abgehalten, aus der eine zehnköpfige Arbeitsgruppe hervorging, die an einem Positionspapier arbeitet? Die frühere Familienstaatssekretärin Christine Marek ist Teil der Gruppe und gibt zu: „Ja, das Thema fällt uns schwer. Es geht um Fragen, die uns extrem wichtig sind, wie: Wann beginnt Leben?“ Man könnte noch andere Fragen hinzufügen: Was ist Familie? Wie sehr darf der Staat in intime Entscheidungen eingreifen – wie sehr muss er das? Im Unterschied zur SPÖ mache man es sich nicht leicht, sagt Marek: „Ich habe den Eindruck, dort geht man sorgloser damit um.“ Das zeige der Umgang der SPÖ mit dem Schwangerschaftsabbruch: „Da heißt es: Mein Bauch gehört mir – und aus.“ Wenn etwas beim Fortpflanzungsmedizingesetz weitergehen solle, fordert sie, solle sich die SPÖ zu einer (anonymen) Statistik zum Schwangerschaftsabbruch durchringen. „Wenn wir Rahmenbedingungen für Schwangere verbessern wollen, brauchen wir Datenmaterial.“

Dass sich etwas im Gesetz ändern wird, ist auch so absehbar. Offen ist nur: wie viel? Frauensprecherin Schittenhelm hätte mit Eizellenspende oder IVF mit Samenspende und sogar – unter gewissen Umständen – mit Leihmutterschaft kein Problem. Solange es um heterosexuelle Paare gehe, die sonst keine Kinder bekommen könnten. Bei der PID sind die ÖVP-Frauen für ein Verbot mit Ausnahmen. Gesundheitssprecher Rasinger spricht sich bei der PID für eine Freigabe einer Abstimmung im Parlament wie in Deutschland aus. Minister Töchterle hat bei der PID Bedenken und hält es mit der Antike: „Die griechische Mythologie lehrt uns schon: Nicht alles, was wir tun können,müssen wir auch tun.“ Elegant. Aber darüber, was die ÖVP tun will und wird, sagt das auch noch nichts.

Quelle: www.diepresse.com

ExpertInnenmeinungen werden abgeklopft: Verfassungsgerichtshof entscheidet über Diskriminierung Homosexueller in Fortpflanzungsmedizin neu

Wien – Im Vorfeld der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) über das Verbot der künstlichen Befruchtung für lesbische Paare und alleinstehende Frauen haben Gesundheits- und Justizministerium eine Arbeitsgruppe zur Fortpflanzungsmedizin eingerichtet. Das sagte Gesundheitsminister Alois Stöger der “Presse” (Sonntag-Ausgabe). Die Beratungen würden noch im Mai starten, sagte Stöger.

Weitreichende Reformen für Stöger denkbar

In der ÖVP sieht man bekanntermaßen keinen Bedarf für eine Änderung des Fortpflanzungsgesetzes. Die SPÖ hingegen hatte sich zuletzt erfreut darüber gezeigt, dass die Bioethikkommission sich in ihrer Stellungnahme an den VfGH für die Zulassung künstlicher Befruchtung für Homosexuelle ausgesprochen hatte. Justizministerin Beatrix Karl sei “immerhin bereit” gewesen, die genannte Arbeitsgruppe einzurichten, meint Stöger nun. Er kann sich weitreichende Reformen im Familienrecht vorstellen, um die Elternrolle von Homosexuellen zu stärken.

Verfassungswidrige Diskriminierung

Im Fortpflanzungsmedizingesetz wurde anlässlich der Einführung der Eingetragenen Partnerschaft für homosexuelle Paare quasi sichergestellt, dass sich diese nicht per künstlicher Befruchtung Nachwuchs anschaffen: “Eine medizinisch unterstützte Fortpflanzung ist nur in einer Ehe oder Lebensgemeinschaft von Personen verschiedenen Geschlechts zulässig”, heißt es dort.

Der OGH beantragte beim VfGH, dies als verfassungswidrig aufzuheben: Argumentiert wird mit mehreren Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR). Dieser betont u.a., dass das Recht “ein Kind zu bekommen und sich zur Erfüllung des Kinderwunsches die Errungenschaft der Fortpflanzungsmedizin zunutze zu machen” zu den geschützten Rechten in Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens) zählt.

Die österreichische Bestimmung könnte eine mögliche Diskriminierung für gleichgeschlechtliche Paare sein, meint der OGH.

Nach Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek tritt nun der nächste SPÖ-Minister für eine Gleichstellung von Lesben und Schwulen im Adoptions- und Fortpflanzungsrecht ein: In einem Interview mit der Tageszeitung „Die Presse“ fordert auch Gesundheitsminister Alois Stöger eine Anpassung der jetzigen Gesetze.

Stöger ist dafür, dass auch lesbische Paare und alleinstehende Frauen sich künftig künstlich durch In-Vitro-Fertilisation (IVF) befruchten lassen können – und dafür auch Anspruch auf öffentliches Geld durch den IVF-Fonds haben. Geht es nach Stöger, könnte auch die Partnerin der Mutter das Kind adoptieren, dann würden beide Partnerinnen als Elternteile gelten.

Stöger ist in dem „Presse“-Interview auch für eine Öffnung des Adoptionsrechts auf gleichgeschlechtliche Paare – nicht nur für die Stiefkindadoption: „Wenn ein Mann allein ein Kind betreuen kann, warum sollen es zwei Männer nicht können? Ich glaube sogar, dass gleichgeschlechtliche Paare in der Hinsicht reflektierter sind, weil sie sich in der Gesellschaft mehr mit dem Thema auseinandersetzen müssen. Natürlich müssen sie dieselben Voraussetzungen wie heterosexuelle Paaren erfüllen“, so der Gesundheitsminister.

Stöger ist sich bewusst, dass es bis zu einer Freigabe des Adoptionsrechts zahlreiche Widerstände zu überwinden gibt. Seiner großkoalitionären Gesprächspartnerin, Justizministerin Beatrix Karl von der ÖVP, attestiert Stöger, sie sei „immerhin bereit“ gewesen, „eine Arbeitsgruppe einzurichten“. Doch auch innerhalb der eigenen Partei gebe es „verschiedene Meinungen“ geben, so Stöger in der „Presse“: „Aber die Partei ist aufgeschlossen gegenüber gleichgeschlechtlichen Paaren, auch was IVF und Adoption anlangt.“

Quelle: ggg.at

Die Empfehlung der Bioethikkommission, auch Lesben und Alleinstehenden den Kinderwunsch medizinisch zu ermöglichen, befeuert die Diskussion um neue und alte Familienbilder

Wien – Die Empfehlung der Bioethikkommission, künstliche Befruchtung auch lesbischen Paaren und Alleinstehenden zu ermöglichen, sei wichtig für die öffentliche Diskussion, meint Kommissionsvorsitzende Christiane Druml. “Wir müssen über das althergebrachte Familienidyll diskutieren, dass in Österreich immer noch aufrechterhalten wird.”

Am Montag veröffentlichte die Kommission beim Bundeskanzleramt ihre Stellungnahme auf Anfrage des Verfassungsgerichtshofes (VfGH). Das Fortpflanzungsgesetz, das bisher nur verheirateten Paaren oder Heteros in Lebensgemeinschaften die künstliche Befruchtung erlaubt, sei “extrem rigide” und entspreche nicht mehr dem heutigen Familienbild, sagt Druml. Es würde andere Frauen mit Kinderwunsch in die Illegalität treiben – ” das ist inakzeptabel”.

Gesundheitsminister Alois Stöger (SPÖ) hatte sich erstmals im STANDARD (Oktober 2011) dazu geäußert, künstliche Befruchtung allen Frauen ermöglichen zu wollen. Der VfGH prüft derzeit das Verbot, mit einer Entscheidung ist wahrscheinlich im Herbst zu rechnen.

Ablehnung von FPÖ und ÖVP

Anders als Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ), die sich über die klare Position der Kommission freute, reagierten ÖVP und FPÖ mit Ablehnung. Für die Blauen bedeute eine entsprechende Änderung ” gesellschaftspolitische Experimente auf dem Rücken der Kinder”.

Heftiger Widerstand gegen den Vorstoß der Bioethikkommission kommt auch vom Katholischen Familienverband: “So verständlich und nachvollziehbar der Kinderwunsch von alleinstehenden Personen und gleichgeschlechtlichen Paaren auch ist, Kinder dürfen nicht verzweckt und deren Perspektive in der Fortpflanzungsmedizin ausgeklammert werden”, argumentiert der Präsident Alfred Trendl. In der UN-Kinderrechtskonvention sei das Recht des Kindes auf beide Eltern verankert und damit über den Wunsch nach Fortpflanzung gestellt.

“Die Kinderrechtskonvention gibt dem Kind das Recht, soweit als möglich seine Eltern zu kennen und von ihnen betreut zu werden.” Weiters gehe diese Konvention davon aus, dass “beide Elternteile gemeinsam für die Erziehung des Kindes verantwortlich sind”, sagt Trendl. Für Druml von der Bioethikkommission ist das kein Argument, da Frauen in Österreich das Recht haben, den Kindesvater zu verschweigen.

Klage gegen Familiensteuer

Trendl, von Beruf Steuerberater, will bald auch eine Klage gegen die zu hohe Besteuerung für Familien beim Verfassungsgerichtshof einbringen: ” Die Besteuerung von Familien mit älteren Kindern ist klar verfassungswidrig.” Denn die Hälfte des Regelbedarfs eines Kindes müsse laut Erkenntnis des VfGH steuerfrei sein. Da ältere Kinder den Eltern aber wesentlich teurer kämen als ein Baby, würde älteren Kindern im derzeitigen Steuerrecht nicht einmal das Existenzminimum zugestanden. Der Präsident des Katholischen Familienverbandes geht davon aus, dass der VfGH die derzeitige Familienbesteuerung kippen wird. Derzeit werden bereits Steuerbescheide von Familien angefochten, um dann den VfGH einschalten zu können.(Julia Herrnböck/Elisabeth Steiner, DER STANDARD, 20.4.2012)

Quelle: www.derstandard.at