Wien, 13.04.2010 (KAP) Für ein absolutes europaweites Verbot jeglicher Kommerzialisierung von Eizellspenden hat sich der Wiener Naturwissenschaftler, Mediziner und Moraltheologe Prof. Matthias Beck ausgesprochen. Dies sei mit der Würde des Menschen nicht vereinbar, so Beck im Gespräch mit “Kathpress”. Beck äußerte sich anlässlich des jüngsten Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), der Österreich u.a. wegen des Verbots der Eizellspende gerügt hatte.
Für den Wiener Moraltheologen birgt das Urteil die große Gefahr, dass Frauen instrumentalisiert werden und “womöglich ein neuer Markt entsteht”, was dies in England schon der Fall ist, wo Eizellspenden mit bis zu 2.000 Pfund entgolten werden. Beck wörtlich: “Die Würde des Menschen ist unantastbar. Mit Menschen darf kein Handel getrieben werden und so auch nicht mit einzelnen Teilen seines Körpers.” Deshalb sei jeder kommerzielle Organhandel sowie Eizellspenden gegen Geld abzulehnen – zumal gerade Frauen in Not Gefahr laufen, ausgenutzt zu werden.
Die finanzielle “Entlohnung” könne auch indirekt erfolgen, wenn etwa einem Paar die In-vitro-Befruchtung bezahlt wird und die Frau dafür einige ihrer Eizellen für andere Paare zur Verfügung stellt. Selbst eine unentgeltliche Eizellspende sei im Gegensatz zur Samenspende ein tieferes invasives Eingreifen in den Organismus der Frau, zumal wenn der Eizellentnahme eine hormonelle Hyperstimulation der Frau mit eigenen Gesundheitsrisiken vorausgehe.
In Österreich sind Eizellspenden verboten. Erlaubt ist die Eizellentnahme allein zum Zweck der In-vitro-Fertilisation (IVF) bei Ehepaaren und eheähnlichen Lebensgemeinschaften, etwa wenn es Probleme bei der natürlichen Zeugung von Nachkommen gibt. Erlaubt ist außerdem die Befruchtung mit gespendetem Samen in der Gebärmutter (Insemination), wenn der Partner bzw. Ehegatte nicht zeugungsfähig ist. Diese Regelung sollte – wenn man überhaupt eine “künstliche Befruchtung” zulassen wolle – nach Möglichkeit bestehen bleiben, betonte Beck unter Verweis auf England, wo Eizellspenden bereits finanziell entgolten werden und es so zur Gefahr einer Instrumentalisierung der Frau komme. Die Regierung sollte daher gegen das Urteil des EGMR Einspruch erheben.
IVF-Kinder: Klärendes Wort aus Rom nötig
Eine klare Stellungnahme vermisst Beck indes zur Haltung der Kirche gegenüber in vitro gezeugten Kindern. In der vatikanischen Instruktion “Donum vitae” (Geschenk des Lebens) aus dem Jahr 1987, in der es um die grundsätzliche Ablehnung der IVF geht, finde sich ein kurzer Passus, wonach man “jedes Kind, das auf die Welt kommt, als lebendiges Geschenk der göttlichen Güte annehmen und mit Liebe aufziehen” müsse. Dieser wichtige Passus müsse angesichts der Tatsache, dass es bereits mehr als 3,5 Millionen Menschen weltweit gebe, die auf diese Art und Weise (IVF) gezeugt wurden, deutlicher herausgestrichen werden, so Beck. Immer noch fühlten sich IVF-Kinder oder Eltern von diesen Kindern von der Kirche nicht ganz angenommen.
Konkret könnte die Kirche unter Hinzunahme aktueller medizinischer Daten laut Beck z.B. über die Risiken der Hyperstimulation zur Eizellgewinnung der Frau sowie zum Problem überzähliger Embryonen – deren Forschung mit embryonalen Stammzellen bisher zu keiner einzigen Therapie weltweit geführt hat – Stellung nehmen. Auch auf mögliche Schädigungen der Kinder durch IVF und die relativ niedrige Erfolgsrate der IVF könnte man hinweisen.
Das Lehramt könnte so mit aktuellen Daten auf die gegenwärtige Situation eingehen und viel an Verständnis für die eigene Argumentation gewinnen, ist Beck überzeugt. Eine Aktualisierung der kirchlichen Lehre wäre auch im Sinne der Pastoral für Eltern mit IVF-Kindern und für diese Kinder selbst sehr hilfreich. Es könnte mit einer differenzierten Sichtweise den Menschen geholfen werden, sich ein eigenes Urteil über die IVF zu bilden, und den Betroffenen würde es helfen, zu erkennen, dass die Kirche sie vollständig als Menschen in ihrer Personwürde annimmt und – wie sie selbst in “Donum vitae” schreibt – “als lebendiges Geschenk der göttlichen Güte” betrachtet, so Beck. Hier gebe es theologischen Nachholbedarf.
Aus moraltheologischer Sicht gibt Beck weiters zu bedenken, dass man – bei allem Leid, das kinderlose Paare ertragen müssen – bestimmte Grenzen wohl einfach akzeptieren müsse; etwa wenn beide Partner unfruchtbar sind.
Dem Urteil des EGMR war eine Klage von zwei österreichischen Paaren vorausgegangen, deren Kinderwunsch wegen der österreichischen Rechtslage bisher unerfüllt blieb. Eines der beiden Paare kann keine Kinder bekommen, weil die Frau zugewachsene Eileiter hat und ihr Mann unfruchtbar ist. Das Paar beantragte daher eine Befruchtung im Reagenzglas mit Samen eines Spenders, was die Behörden ablehnten. Im zweiten Fall hat die Frau keine eigenen Eizellen, ihr Mann ist hingegen zeugungsfähig. Das Paar wollte daher eine In-vitro-Befruchtung mit Eizellen einer Spenderin. Auch dieser Antrag wurde in Österreich abgelehnt. Beide Paare zogen bis vor den Verfassungsgerichtshof in Wien, der ihre Beschwerden 1999 abwies.
Die Straßburger Richter verfügten nun aber, dass Österreich den Paaren jeweils 10.000 Euro Schadensersatz zahlen muss. Das Urteil wurde von einer kleinen Kammer gefällt. Beide Seiten können es binnen drei Monaten anfechten. Der Gerichtshof kann den Fall dann zur Überprüfung an die aus 17 Richtern bestehende Große Kammer überweisen.
Quelle: http://www.kathweb.at/







