Wien (OTS) - Die Bioethikkommission beim Bundeskanzleramt hat in der Sitzung vom 12. April 2010 die Entscheidung des Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) vom 1. April 2010, S.H. ua gegen Österreich, Appl 57813/00, diskutiert. Die Entscheidung beschäftigt sich mit dem Verbot von Eizell- und Samenspenden bei der In-vitro-Fertilisation (IVF) in Österreich. Der EGMR stellte fest, dass dieses Verbot gegen Artikel 14 (Diskriminierungsverbot) in Verbindung mit Artikel 8 (Recht auf Achtung des Familienlebens) der EGMR verstößt.
Die Bioethikkommission ist zu folgendem Schluss gekommen:
1. Die Entscheidung des EGMR vom 1. April 2010, S.H. ua gegen Österreich, Appl 57813/00, wonach sowohl das absolute Verbot der Eizellspende als auch das Verbot der IVF mit von dritter Seite gespendetem Samen der EMRK widerspricht, macht eine Reform des Fortpflanzungsmedizingesetzes unausweichlich.
2. Diese Reform sollte sich allerdings nicht auf eine punktuelle Korrektur der vom EGMR beanstandeten Regelungen beschränken. Der Gesetzgeber sollte die Entscheidung des EGMR vielmehr zum Anlass nehmen, auch andere Wertungswidersprüche im Fortpflanzungsmedizingesetz zu beseitigen.
3. Die Bioethikkommission erlaubt sich, in diesem Zusammenhang an ihre Stellungnahmen zur Präimplantationsdiagnostik (PID) vom Juli 2004 und zur Stammzellforschung vom März 2009 zu erinnern, in denen derartige Wertungswidersprüche aufgezeigt wurden.







