Ein junges Paar wollte mittels künstlicher Befruchtung ein gemeinsames Baby bekommen. Doch noch bevor die mit dem Samen vereinte Eizelle der Frau wieder eingesetzt werden konnte, kam ihr Mann ums Leben. Dem Wunsch der heute 28-Jährigen, dennoch ein gemeinsames Kind auszutragen, lehnte das Landgericht Neubrandenburg ab. Nicht so das Oberlandesgericht Rostock.
Eine Witwe aus Mecklenburg kann wieder auf ein Baby von ihrem im Jahr 2008 gestorbenen Mann hoffen. Das Rostocker Oberlandesgericht (OLG) entschied, den Rechtsstreit der 28-Jährigen mit einer Neubrandenburger Klinik um die Herausgabe befruchteter Eizellen neu aufzurollen. Das Landgericht Neubrandenburg hatte zuvor verboten, die eingefrorenen Eizellen wieder aufzutauen. Die OLG-Richter wollen am 19. April entscheiden, ob dieses Verbot bestehen bleibt.
“Das Verfahren ist auf jeden Fall juristisches Neuland, die Konstellation ziemlich ungewöhnlich”, sagte OLG-Sprecher Christian Frenzel. Das Gericht in Rostock hatte mehrere Monate lang überlegt, ob es die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der unteren Instanz überhaupt zur inhaltlichen Prüfung annehmen sollte.
Das Gericht muss klären, ob sich die Frau ihren Kinderwunsch doch noch erfüllen kann. Die 28-Jährige will ein Kind ihres Mannes austragen, der im Juli 2008 bei einem Unfall ums Leben kam. Das Paar hatte eine künstliche Befruchtung geplant und dazu vier Monate vor dem Unglück Eizellen und Spermien einfrieren lassen.
“Tragische Geschichte”
Die Mecklenburgerin wollte sich die Eizellen später im polnischen Stettin (Szczecin) einsetzen lassen. Die Klinik verweigerte die Herausgabe jedoch. Das Landgericht wies eine erste Klage mit Verweis auf das Embryonenschutzgesetz ab. Nach Ansicht der Richter hatte die Befruchtung der Zellen zwar schon begonnen, war aber mit dem Einfrieren unterbrochen worden.
“Das Ganze ist eine tragische Geschichte. Man wünscht ja niemandem, dass er durch einen Schicksalsschlag mit solchen Fragen konfrontiert wird”, sagte Frenzel. Zunächst sei für das Rostocker Zivilverfahren nur ein Verhandlungstermin geplant. Falls die Klägerin eine neue Stellungnahme zu dem Fall abgebe, könne sich die Entscheidung aber weiter hinziehen.







