Die Christdemokraten streiten heftig darum, ob die Präimplantationsdiagnostik (PID) zugelassen werden soll. Der Koalitionspartner FDP spricht sich geschlossener dafür aus. Auf Cicero Online begründet die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der FDP, Ulrike Flach, ihr Plädoyer für die PID.
Bei der Diskussion über ein Verbot oder eine begrenzte Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (PID) haben wir es mit sehr konkreten Einzelschicksalen zu tun. Wir sprechen über Paare, die sich sehnlichst ein Kind wünschen, die aber dazu auf die Hilfe der künstlichen Befruchtung angewiesen sind. 2009 wurden rund 12.000 Babies mit Hilfe der Invitro-Fertilisation geboren. 12.000 Menschen, die es nicht gäbe, wenn sich ihre Eltern nicht zu einem „Eingriff in die Schöpfung“, einer medizinisch assistierten künstlichen Befruchtung entschlossen hätten. Wer sagt, die Verschmelzung von Ei- und Samenzelle dürfe nicht menschlichem Tun oder Lassen unterworfen werden, der müßte die künstliche Befruchtung ebenso verbieten wie die Spirale, die die Einnistung der befruchteten Eizelle in die Gebärmutter künstlich verhindert.
Ein geringer Teil dieser Paare ist in besonderer Not. Bei ihnen gibt es aus der Familiengeschichte oder durch Fehl- oder Totgeburten Anzeichen für genetisch bedingte Krankheiten, die das Überleben eines Neugeborenen praktisch ausschließen oder zumindest sehr unwahrscheinlich machen. Beispiel Trisomie 13. Hier liegt die durchschnittliche Lebenserwartung des Neugeborenen bei einer Woche.
Ziel unseres Gesetzesentwurfes ist es, solchen Paaren, die einen bislang unerfüllten Kinderwunsch haben, eine Hilfe geben zu können. Wenn es in einer Familie bereits genetisch bedingte Krankheiten gibt, so blieben dem Paar bislang nur schlechte Alternativen. Entweder der Verzicht auf ein Kind, oder die Einpflanzung eines Embryos, der nicht auf Erbkrankheiten untersucht wurde – mit der möglichen Konsequenz einer späteren Abtreibung nach Pränataldiagnostik (PND) – oder der Weg ins Ausland. Den Widerspruch zwischen der erlaubten PND und der – bis zum Urteil am 6. Juli – als verboten empfundenen PID hat der Bundesgerichtshof deutlich gemacht.
Präimplantationsdiagnostik ist ein Verfahren, das in Großbritannien in den 80er Jahren entwickelt wurde. Mit ihr wird ermöglicht, im Rahmen der künstlichen Befruchtung bereits vor der Einpflanzung eines Embryos in den Mutterleib zu untersuchen, ob der Embryo möglicherweise schwere Schädigungen hat, die dazu führen könnten, dass das Baby tot geboren wird oder nicht lebensfähig ist. In anderen Ländern ist die PID z.T. seit vielen Jahren zugelassen. Es liegen vielfältige Erfahrungen vor, an denen wir uns orientieren können, wobei meine persönliche Sympathie am ehesten der französischen Variante mit einer geringen Zahl an lizensierten Zentren und einer vorgeschalteten ärztlichen Ethikkommission gehört. Diese Kommission sollte in jedem einzelnen Fall abwägen und entscheiden, ob einem Paar, bei dem schwere Krankheiten festgestellt oder vermutet werden, eine PID der befruchteten Eizelle erlaubt wird.
Die Befürworter einer begrenzten Zulassung, wollen keine Designerbabies mit Wahl des Geschlechts, oder der Haar- und Augenfarbe. Ein solcher Wunsch nach einer PID würde von der Ethikkommission zweifellos abschlägig entschieden.
PID verringert auch die körperlichen Gefahren für die Frau, die bei einer späteren Abtreibung eines geschädigten Embryos entstehen würden, von der psychischen Belastung einmal ganz abgesehen. PID bietet die Chance, dass mehr Kinder nach künstlichen Befruchtungen lebend zur Welt kommen. Deshalb haben die Richter des Bundesgerichtshofes völlig zu Recht die PID als mit dem Embryonenschutzgesetz vereinbar erklärt. Das Embryonenschutzgesetz erlaubt die Verwendung befruchteter Eizellen allein zur Herbeiführung einer Schwangerschaft. Nichts anderem dient aber letztlich auch die Untersuchung des Embryos vor der Einpflanzung. Wer PID verbieten will, zwingt Frauen in einer ohnehin schwierigen Lebenssituation in eine Unsicherheit, in der viele dem Druck einer möglichen Fehl- oder Todgeburt oder einer Abtreibung nicht standhalten und lieber ganz auf den Kinderwunsch verzichten werden.
Wer also Ja zum Kind sagt, der muss aus meiner Sicht auch Ja zur PID sagen.
Eine begrenzte Zulassung der PID bedeutet keinen ethischen Dammbruch, da es um wenige hundert Paare im Jahr geht. Nur wer die Augen vor der Wahrheit verschließt, würde leugnen, dass viele der Paare versuchen, ihren Kinderwunsch im Ausland zu erfüllen.
Das Argument, es werde schließlich Leben ausgelöscht, wenn Embryonen verworfen werden, wiegt schwer. Das Leben beginnt mit der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle, aber es genießt ab diesem Zeitpunkt keinen absoluten Schutz. Wäre dies so, dürfte es keine PND, keinen § 218, keine Spirale geben. Niemand wird einen Menschen verurteilen, der aus einem brennenden Labor den schreienden Säugling rettet und die Petrischale mit den zehn befruchteten Eizellen liegen lässt, wenn die Situation nur die Rettung eines der beiden zulässt. Zur Menschwerdung gehört der Mutterleib, gehört die Einnistung in die Gebärmutter und die Austragung des Fötus.
Mich hat beeindruckt, wie differenziert sich der Ratsvorsitzende der EKD, Nikolaus Schneider zu dieser Thematik geäußert hat. Mich hat auch das äußerst knappe Votum des CDU-Parteitages und die auf beiden Seiten sehr leidenschaftliche Diskussionskultur beeindruckt. Ich glaube, dass es kein Widerspruch ist, Christ zu sein und die Präimplantationsdiagnostik zu befürworten. Wir müssen die Dinge vom Leben her denken. Wir müssen Antwort geben auf die Frage, wie wir den – sowohl gesellschaftlich wie individuell völlig akzeptierten – Wunsch nach einem gesunden Kind unterstützen können.
In allen Fraktionen gibt es Unterstützer für die Position einer Zulassung in engen Grenzen. Es war richtig, die Abstimmung über diese Frage im Parlament freizugeben. In diesen Wochen finden fraktionsübergreifende Gespräche statt, um die Details eines Gesetzesentwurfes zu erarbeiten, über den dann zu Beginn des Jahres 2011 entschieden werden sollte.
Quelle: http://www.cicero.de/







