Nein, die Jenaer Uni-Frauenklinik wäre nicht in Ratlosigkeit versunken, hätte eine Witwe auf das Schwangerwerden von ihrem toten Mann gedrungen. Das gab Prof. Dr. Ingo Runnebaum, Direktor der Uni-Frauenklinik, zu verstehen, nachdem ein Urteil aus Rostock deutschlandweit aufhorchen ließ.
Jena. Eine Neubrandenburgerin hatte darauf bestanden, dass ihre im Frühjahr 2008 mit Spermien des Ehemannes eingefrorenen Eizellen der eigenen Kinderwunscherfüllung dienen dürfen. Der Mann der 29-Jährigen war nach der Einlagerung bei einem Motorradunfall ums Leben gekommen. Die Verweigerung der Herausgabe durch das Krankenhaus war vom Landgericht Neubrandenburg für rechtens erklärt worden; das OLG bestätigte in nächster Instanz nun jedoch den Anspruch der jungen Frau auf die künstlich befruchteten Eizellen.
Prof. Runnebaum erläuterte, dass in dem seit 1983 bestehenden “Kinderwunschzentrum” der Jenaer Uni-Frauenklinik noch nie über einen vergleichbar kniffligen Fall zu entscheiden war. “Wäre dem so, hätten wir aber unseren eigenen Standardvertrag hergenommen”, sagte Prof. Runnebaum. Danach gehöre die künstlich befruchtete Eizelle dem Ehepaar oder auch Lebenspartnern ohne Trauschein. Eine Übertragung sei nur bei Einwilligung beider Partner möglich. Bei Trennung oder Tod eines Partners sollen die Zellen gemäß Jenaer Vertrag vernichtet werden. “Versteht sich: Wir suchen immer eine Entscheidung für das Leben.”
Deshalb, so sagte Prof. Runnebaum, sei es in Jena programmiert, dass ein “Neubrandenburger Fall” mit der Ethikkommission der Universität ebenso besprochen würde wie mit der IvF-Kommission der Landesärztekammer. “IvF” steht für “In-vitro-Fertilisation: also Befruchtung außerhalb des Mutterleibes.
Die Biologin Dr. Ines Hoppe hält an der Jenaer Uni-Frauenklinik die Fäden der einzelnen IvF-Fälle zusammen und betreut die so genannte Kryobank für die Langzeiteinlagerung auch von Eizellen und Spermien sowie das andrologische Labor (Andrologie: Lehre der Männerkrankheiten). “Ich finde das Rostocker Urteil einfach menschlich”, sagte Dr. Hoppe. Es sei erstaunlich, dass die Klinik die Verweigerung der Herausgabe mit dem Embryonenschutzgesetz begründet hatte, wonach die posthume Verwendung des Samens verboten sei. Obwohl die Eizelle der Neubrandenburgerin mit dem Samen ihres Mannes künstlich befruchtet war.
Sachsen vorbildlich
Etwa 4000 Konsultationen stehen pro Jahr in der Jenaer Poliklinik zu Buche, davon zwei Drittel mit Bezug zu unerfülltem Kinderwunsch und ein Drittel zu endokrinologischen Diagnosen (also hormonellen Belangen). Nach den Kinderwunsch-Konsultationen pro Kopf heruntergerechnet, befinden sich etwa 200 Fälle oder Paare in den Händen des Teams von Prof. Runnebaum.
“Wir haben täglich damit zun tun, befruchtete Eizellen einzufrieren”, sagte Dr. Hoppe. Doch erfolge die Behandlung immer streng kausal. Grob geschätzt, sei in je einem Viertel der Fälle mit Hormonbehandlung oder Samenübertragung geholfen. Anders gesagt: Ist die aufwendigere künstliche Befruchtung nicht nötig, “wird sie auch nicht durchgeführt”, sagte Dr. Hoppe. “Oder wenn ein verschlossener Eileiter festgestellt wird, muss man es erst gar nicht mit einer Samenübertragung versuchen.”
Wenn Dr. Ines Hoppe einen politischen Wunsch frei hätte: Dann würde Thüringen in Fragen der Kinderwunsch-Unterstützung den Sachsen folgen. Im Nachbar-Freistaat hat der Landtag beschlossen, dass der zweite und dritte “IvF”-Versuch, der sonst einen Kosten-Eigenanteil von je 2000 bis 2500 Euro bedeutet, mit öffentlichen Mitteln gestützt wird. Beim vierten Versuch werden in Sachsen die Kosten sogar voll und ganz von der öffentlichen Hand übernommen. Was für eine Dimension aus der Sicht von Jena, wo die Uni-Frauenklinik und eine private Niederlassung am Markt für den gesamten Freistaat die beiden einzigen Anlaufpunkte bieten, um auf künstlichem Weg schwanger zu werden! Schon jetzt, sagt Dr. Hoppe, seien unter den Patienten die wenigstens Jenaer.
Quelle: http://jena.thueringer-allgemeine.de/







