„Eure Kinder sind nicht eure Kinder“, heißt es in einem Text des christlichen Poeten Khalil Gibran von 1923. „Sie sind die Söhne und Töchter der Sehnsucht des Lebens nach sich selber. Sie kommen durch euch, aber nicht von euch, und obwohl sie mit euch sind, gehören sie euch doch nicht.“ Gibran drückte aus, was in christlichen Kulturen das Verhältnis zu kommenden Generationen geprägt hat. Es findet sich auch im Embryonenschutzgesetz wieder, das im Zweifelsfall vorsichtig mit der Möglichkeit umgeht, künftiges Leben mit technischer Hilfe auf den Weg zu bringen. Kinder sind nicht verfügbar; es gibt keinen Anspruch auf Nachwuchs.

Mit dem Hinweis auf das Embryonenschutzgesetz hat das Dietrich-Bonhoeffer-Klinikum in Neubrandenburg es abgelehnt, einer 29-Jährigen eingefrorene Eizellen herauszugeben, die mit Samen ihres bei einem Unfall verstorbenen Mannes befruchtet worden sind. Weil sie sich im Vorkernstadium befinden, sich also erst nach dem Auftauen weiterentwickeln können, ist vor Gericht strittig, ob hier das Verbot des Embryonenschutzgesetzes greift, befruchtete Eizellen von Toten zur Befruchtung zu verwenden.

Geben die Richter dem Wunsch statt, können zum Beispiel Männer ihre Samenzellen für den Fall ihres Todes lagern lassen. Die Tür zum verfügbaren Kind wäre weit geöffnet, zu weit.

Eine Möglichkeit, dem zu entkommen, ist das Nein zu jeder künstlichen Befruchtung, wie es die katholische Kirche vertritt. Die evangelische Ethik ist gegenüber einer starren Normengerechtigkeit skeptisch und will den konkreten Fall stärker gewichten. Es spricht viel dafür, dass sich die Gesellschaft einen Verzicht auf Wunschnachwuchs von Toten auferlegt. Wenn sich der verständliche Kinderwunsch mit der ebenso verständlichen Trauer mischt, wird eine Entscheidung schwer, die die Zukunft im Blick hat, zumal die Zukunft eines Kindes, das sein eigenes Leben führen will.

Quelle: http://www.merkur.de/

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