Eizellspende – Kinderwunsch – Fertility – Infertility – IVF

Neuigkeiten und Informationen rund um die Eizellspende und die Kinderwunschbehandlung (IVF), speziell im Ausland

Es ist eine Situation, über die man erst nachdenkt, wenn man drinsteckt: Dann, wenn einem der Gynäkologe mit professionellem Bedauern mitteilt, dass es auf natürlichem Wegmit dem Baby nicht klappen wird. Und dass andere Optionen nicht erlaubt sind, zumindest nicht in Österreich. Erst in diesem Moment bekommt das Wort „Eizellspende“ eine reale Bedeutung.

Zirka 500 Frauen (und ihre Partner) bräuchten Schätzungen zufolge eine Eizelle von einer anderen Frau, um sich ihren Kinderwunsch zu erfüllen. Das Gesetz versperrt diesen Weg – zu Recht, wie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte jüngst festgestellt hat. Wenn man das Urteil genau liest, sagt es jedoch nur, dass das Verbot in den 1990ern – damals kam der Fall vor Gericht – rechtmäßig war. Ausdrücklich weist der EuGH darauf hin, dass sich der europäische Trend seither in eine andere Richtung entwickelt hat.

Das ist aber nicht der einzige Grund, warum man das Thema nicht hurtig vom Tisch wischen sollte. Die Eizellspende steht nämlich pars pro toto für einen notorisch ideenlosen Umgang der Politik mit der Fortpflanzungsmedizin. Eine Politik, die regelmäßig Entscheidungen an Höchstgerichte auslagert. Der lästige Staatsbürger, so scheint das Motto zu lauten, soll sich durch die Instanzen quälen. Erst danach, und nur wenn es wirklich nicht anders geht, wird debattiert.

Dabei ist die aktuelle Gesetzeslage so widersprüchlich, dass es auch ohne Urteile Stoff für Diskussion gibt. Um bei der Eizellspende zu bleiben: Ist es denn logisch, dass Samenspenden (mit Einschränkung) erlaubt sind, Eizellspenden aber nicht, nur weil Samen einfacher zu spenden sind? Und wäre eine Aufspaltung der Mutterrolle in eine genetische und eine gebärende wirklich so schlimm – oder etwa so neu? Eine Adoption spaltet die Rollen ebenso und auch beim Split der Vaterrolle im Fall von Samenspenden sieht man kein Problem. Tatsächlich haben Mütter, die ihr Kind einer Eizellspende zu verdanken haben, durch die Geburt wohl vielleicht sogar eine engere Bindung zu ihm als ein Vater zu einem Kind, das aus einer Samenspende stammt. Überhaupt wird man mit Blick auf das Wohl des Babys sagen müssen: Mehr gewünscht kann ein Kind kaum sein. Immerhin nehmen seine Eltern physisch und psychisch viel in Kauf.

Und auch finanziell. Die Fortpflanzungsmedizin ist ein Geschäft, das merkt man vor allem jenseits der Grenze. In Tschechien und Spanien floriert der sogenannte Befruchtungstourismus. Statt ein rechtliches Modell zu schaffen, das nicht dazu führt, dass Frauen unter wirtschaftlichem Druck ihren Körper ausbeuten, exportiert Österreich sein Problem lieber. Das erspart ethische Unbequemlichkeiten und auch Geld. Denn Befruchtung im Ausland zahlt man natürlich privat, das heißt: Wer es sich eben leisten kann.

Freilich, um Geld geht es bei der staatlichen Trägheit nur am Rande. Der Hauptgrund liegt eher im Menschlich-Diffusen – in der Angst. Denn die Fortpflanzungsmedizin führt uns plakativ vor Augen, dass wir immer mehr Entscheidungen, die uns früher die Natur abnahm, inzwischen selbst treffen könnten. Weshalb manche alles, was Potenzial zum Missbrauch hat, verbieten wollen. Da Missbrauch fast überall möglich ist, kommt man so aber nicht weiter. (Nebenbei gesagt ist diese Haltung nicht ganz unzynisch, weil sie Betroffene unter Generalverdacht stellt). Darüber hinaus hat das Wegschauen für Politiker aber auch konkrete Vorteile. Sie können elegant heiklen, gesellschaftspolitischen Fragen, die hinter den medizinischen stecken, ausweichen. Wie etwa der: Dürfen Eizellspenden ein Weg sein, viel später im Leben einen Kinderwunsch zu realisieren, den man nur wegen der Karriere nach hinten verschoben hat?

Darauf müsste eine kluge Politik Antworten haben. Mehr medizinisches Wissen würde auch nicht schaden. Medizinisch-ethische Probleme werden nämlich auch künftig durch Ignoranz nicht einfach verschwinden. Anders gesagt: Es braucht weniger Bauchgefühl, mehr Kopfarbeit in dieser Sache. Denn nur wenn man weiß, wovor man sich fürchtet, besteht die Chance, echte Risken in den Griff zu bekommen.

Quelle

Mit einem Trick wollen Forscher Erbleiden verhindern. In Deutschland ist die Methode verboten.

Sie sind eine Art Staat im Staate: Mitochondrien. Die kleinen Kraftwerke, zu Hunderten in jeder menschlichen Zelle vorhanden, versorgen uns mit Energie. Dafür haben sie ihre eigene Zellmembran und sogar ihr eigenes Erbgut. Fehler in der Sequenz dieses Erbguts können furchtbare Krankheiten auslösen. Nun haben Forscher von der Universität Newcastle erstmals eine neue Methode, die die Vererbung dieser Krankheiten verhindern könnte, an menschlichen Embryonen getestet.

Die Wissenschaftler nutzten einen simplen Trick: Indem sie einem Embryo den Zellkern entnehmen und diesen in eine andere Eizelle transplantieren, können sie in einem Rutsch die Mitochondrien austauschen.

Der Zellkern kommt dann von den eigentlichen Eltern, die Mitochondrien von der Spenderin der Eizelle. So hat das Kind drei Eltern – und gesunde Mitochondrien. Dass das grundsätzlich geht, wurde an Affen bereits im vergangenen September gezeigt.

Nun haben die Forscher um Douglass Turnbull die Methode erstmals bei menschlichen Embryonen angewendet. Dafür nutzten sie künstlich befruchtete Eizellen, die wegen einer Abnormalität nicht für eine Schwangerschaft infrage kamen. Normalerweise haben Embryonen nach der Befruchtung zwei Zellkerne, einen vom Spermium, einen von der Eizelle. Die verwendeten Embryonen hatten stattdessen drei oder nur einen Zellkern. Die Abnormalität macht die Forschung ethisch weniger bedenklich, spielt für die Studie aber keine Rolle. Mit einer winzigen Pipette entnahmen die Forscher einem Embryo zwei seiner drei Zellkerne und schleusten die beiden in eine andere Eizelle, deren Zellkern vorher entfernt wurde.

Die Forscher beobachteten die weitere Entwicklung der Embryonen für sechs bis acht Tage. Etwa ein Fünftel von ihnen entwickelte sich normal weiter bis zum Acht-Zell-Stadium. Bei Embryonen, die nicht verändert werden, entwickelt sich etwa ein Drittel bis zu diesem Stadium.

Das Ergebnis zeige, dass sich Erkrankungen durch mitochondriale Erbgutfehler beim Menschen so verhindern ließen, schreiben die Forscher im Fachblatt „Nature“ (online vorab). Mindestens jeder Zehntausendste leidet unter einer solchen Krankheit, schätzen Mediziner. Weil die Mitochondrien für die Energiegewinnung nötig sind, machen sich diese Krankheiten vor allem bei den Geweben bemerkbar, die besonders viel Energie brauchen: Gehirn, Muskeln und Herz. „Viele dieser Kinder lernen nie zu gehen, sind blind oder leiden an schwerer Epilepsie“, sagt Markus Schuelke-Gerstenfeld, der an der Charité mitochondriale Erkrankungen erforscht. Es sei sicher zu früh, die neue Methode zu empfehlen, sagt er. Dennoch: Er habe schon Paare getroffen, die immer wieder versucht hätten, ein gesundes Kind zu bekommen, aber jedes Mal seien die Kinder gestorben. „Dies wäre eine Möglichkeit, diesen Eltern gesunde Kinder zu verschaffen“, sagt er.

Der Münchner Forscher Thomas Klopstock ist skeptischer. In schweren Fällen, könne so zwar eine sichere Erkrankung des Nachwuchses verhindert werden, schwer kranke Mütter würden häufig aber ohnehin auf Nachwuchs verzichten. „Und je milder die Erkrankung beim Nachwuchs voraussichtlich ist, desto weniger wird man gewillt sein, die zweifellos vorhandenen Risiken einzugehen“. So sei noch nicht abzusehen, welche langfristigen Veränderungen im Embryo der Kerntransfer auslösen könnte.

Auch die britischen Wissenschaftler geben zu, dass weitere Forschung nötig sei, um die Sicherheit zu beweisen. „Zur Zeit wäre die Methode auch in Großbritannien verboten“, sagt Alison Murdoch, eine der beteiligten Forscherinnen. Eine entsprechende Regelung schreibe vor, dass zunächst Daten über die Sicherheit vorgelegt werden müssten. „Daran arbeiten wir jetzt. Ich denke aber, dass die Methode in den nächsten Jahren hier in England erlaubt und eingesetzt wird.“

Selbst wenn die Methode sich als sicher erweisen sollte, in Deutschland ist sie durch das Embryonenschutzgesetz gleich mehrfach verboten: Weil dafür eine Eizellspende nötig ist, weil die Veränderung weitervererbt wird und weil es sich bei dem entstehenden Embryo um eine Chimäre handelt.

Schuelke-Gerstenfeld sieht hier Diskussionsbedarf: „Es ist natürlich brisant, dass das jetzt bei menschlichen Embryonen gezeigt wurde. Aber wir sollten neuen Methoden nicht von vornherein einen Riegel vorschieben“, sagt er. Und Peter Propping, viele Jahre Mitglied im Nationalen Ethikrat, hält die neue Methode für ethisch vertretbar. Vorausgesetzt, sie ist sicher. „Die humangenetische Beratung von Menschen mit mitochondrialen Erkrankungen ist ungeheuer schwer“, sagt Propping. Das Problem: Jede Eizelle hat zahlreiche Mitochondrien. Wie viele davon den Fehler tragen, entscheidet darüber, ob die Krankheit ausbricht. „Weil man das aber vorher nicht weiß, können Sie einer Frau im Grunde nur sagen, dass die Wahrscheinlichkeit eines kranken Kindes irgendwo zwischen null und hundert Prozent liegt.“

Quelle: http://www.tagesspiegel.de/

Herr Professor Kentenich, Sie sind selbst Reproduktionsmediziner. Welche Bedeutung hat der Preis aus Ihrer Sicht?

Ich kenne Robert Edwards persönlich als netten Menschen und akribischen Wissenschaftler. Trotzdem, als ich das damals gehört habe, habe ich’s für einen Schwindel gehalten. Aber dann sind seine Arbeiten in der Medizinzeitschrift „Lancet“ erschienen und Edwards konnte schnell weitere Erfolge vorweisen. Man muss vor ihm als Mensch und vor seiner Leistung wirklich den Hut ziehen. Außerdem ist das ein hoher Preis für etwas, was in der öffentlichen Debatte immer auch etwas negativ gesehen wird.

Aber spielt man mit der künstlichen Befruchtung nicht doch Schicksal?

Wir greifen so in die Natur ein, wie wir es ähnlich machen, wenn wir einen Blinddarm entfernen oder Antibiotika geben.

Wie hat sich die künstliche Befruchtung seit damals weiterentwickelt?

Vor über 30 Jahren führte nur ein Prozent der Versuche zur Schwangerschaft, heute sind es 30 Prozent. Man weiß heute genauer, welcher Embryo zur Schwangerschaft fähig ist und welcher nicht. In vielen Ländern kann man die Embryos entsprechend auswählen, mit entsprechend größeren Erfolgen als in Deutschland, wo das nicht möglich ist.

Gerade aber hat der Bundesgerichtshof die Präimplantationsdiagnostik (PID), also die genetische Analyse von Embryos in der Petrischale, in bestimmten Fällen für rechtens erklärt.

Das Urteil war gut, weil es auf die Frau fokussiert hat. Viele in Deutschland sehen ausschließlich auf den Embryo und die Frage, ob er Menschenwürde hat. Aber hier ging es um Schicksale von Frauen, die Fehlgeburten hatten, genetische Veränderungen in der Familie und ein hohes Risiko für Schwangerschaft und Kind. Doch dieses Urteil kann noch nicht mit Leben gefüllt werden. Es wäre sinnvoll, im Einzelfall zu prüfen, ob eine genetisch bedingte Erkrankung vorliegt. Es geht darum, der Frau eine Schwangerschaft „auf Probe“ zu ersparen. Der rechtliche Rahmen für das Urteil ist nicht vorhanden. Deshalb brauchen wir ein Fortpflanzungsmedizingesetz.

Wie schätzen Sie die Chancen dafür ein?

Vielleicht steigen sie mit dem Nobelpreis.

Welche Probleme gibt es abgesehen von der unklaren Rechtslage bei der PID?

Schwerwiegend ist, dass das Recht in Bezug auf die Auswahl von Embryos unklar ist. Optimal wäre es, nur diejenigen der Frau zurückzugeben, die erkennbar zur Schwangerschaft fähig sind. Das ist nach der jetzigen Rechtslage offenbar nicht möglich. Einmal erzeugte Embryos müssen verwendet werden, und es werden mehrere Embryos eingesetzt. Das Resultat sind viel höhere Mehrlingsraten als anderswo. Wir müssen das Wohl der Mutter im Auge behalten. Es geht nicht ausschließlich darum, Schwangerschaften zu erzeugen.

Was sollte ein Gesetz zur Fortpflanzungsmedizin enthalten?

Zum einen die Möglichkeit, geeignete Embryos auszuwählen, zweitens klare Regelungen zur PID und drittens die Möglichkeit der Eizellspende.

Wie hoch sind die Chancen?

Man kann das an den Reaktionen auf das PID-Urteil ablesen. Von der FDP gab es positive Stimmen, SPD, CDU/CSU und die Grünen sind gespalten und sehr zurückhaltend. Man schiebt schwierige ethische Fragen an den Rand, möchte keine grundsätzliche Debatte über die Schutzwürdigkeit des Embryos. Aber man vergisst das Notwendige: Wir müssen im Interesse von Mutter und Kind die Mehrlingsschwangerschaften reduzieren.

Die Kosten für eine künstliche Befruchtung werden von den gesetzlichen Krankenkassen seit 2004 nur noch eingeschränkt übernommen. Welche Konsequenzen hat das?

Die Zahl der Geburten infolge künstlicher Befruchtung ist seit 2004 von etwa 20 000 auf rund 12 000 zurückgegangen. Die Ursache ist, dass die Kasse statt vier Versuche nur noch drei bezahlt, und auch das nur zur Hälfte. Das führt zu einer Zweiklassenmedizin, denn Geringverdiener können sich die Behandlung nicht leisten. Für den Eigenanteil müssten sie etwa einen Nettomonatsverdienst pro Versuch hinlegen. Immerhin, in Sachsen und Sachsen-Anhalt werden Paare aus Steuermitteln unterstützt, die sich die Behandlung nicht leisten können. Außerdem übernehmen die Kassen nur bei Ehepaaren einen Teil der Kosten. Gerade in Städten wie Berlin sind viele Paare nicht verheiratet. Es gibt keinen Hinweis, dass das Kindeswohl darunter litte.

Das Nobelpreiskomitee sagt, künstlich gezeugte Kinder hätten gesundheitlich keine Nachteile. Stimmt das?

Da kann ich dem Komitee nicht folgen. Kinder, die aus einer künstlichen Befruchtung hervorgingen, haben statistisch gesehen mehr Auffälligkeiten, vor allem Fehlbildungen im Bereich der ableitenden Harnwege, und kommen im Mittel auch früher zur Welt. Vielleicht liegt das an den Ursachen der Sterilität oder aber an dem Verfahren, vermutlich an beidem.

Quelle: http://www.tagesspiegel.de/

Das Gesetz über die Fortpflanzungsmedizin bleibt trotz Reformen eines der restriktivsten in Europa. Viele Paare werden auch künftig ins Ausland reisen.

Vor fünf Jahren erteilte das Parlament dem Bundesrat den Auftrag, die Präimplantationsdiagnostik (PID) zuzulassen. Diese Methode ermöglicht es, den durch künstliche Befruchtung erzeugten Embryo auf Gendefekte zu untersuchen, bevor er der Mutter übertragen wird. Doch der Bundesrat tut sich schwer mit dem Auftrag. Ein unter Pascal Couchepin ausgearbeiteter Vorschlag fiel wegen ethischer Bedenken so restriktiv aus, dass er in der Vernehmlassung durchfiel.

Couchepins Nachfolger Didier Burkhalter wird in der ersten Hälfte dieses Jahres eine neue Vorlage präsentieren. Aber auch sie wird restriktiv sein: Das genetische Auswahlverfahren soll nur erlaubt sein, wenn in der Familie eine schwere Erbkrankheit vorhanden ist, die auf das Kind übertragen werden kann. Dann will der Bundesrat erlauben, dass in vitro mehr als drei Embryonen hergestellt und jene ausgesucht werden, die ohne Gendefekt sind.

Maximal drei Embryonen

In allen übrigen Fällen soll weiterhin die Dreier-Regel gelten: Es dürfen maximal drei Embryonen im Reagenzglas produziert werden. Diese müssen der Mutter im nächsten Zyklus übertragen werden, und der Arzt darf sie nicht zur späteren Verwendung einfrieren. Die PID darf auch nicht genutzt werden, um routinemässig nach Gendefekten zu suchen.

Bruno Imthurn, Direktor der Klinik für Reproduktions-Endokrinologie am Zürcher Uni-Spital, stört sich am zaghaften Vorgehen des Bundesrates. Die gesetzlichen Vorgaben der Schweiz entsprächen schon seit Jahren nicht mehr dem Stand der Fortpflanzungsmedizin. Imthurn hält nicht nur das Verbot der PID für überholt, sondern auch die Vorgabe, dass nur so viele Embryonen hergestellt werden dürfen, wie der Frau auf einmal übertragen werden können. Ebenfalls hinderlich sei das Einfrierverbot für Embryonen. Dieses führe dazu, dass der Frau in der Schweiz meist zwei Embryonen auf einmal eingepflanzt würden, was die Wahrscheinlichkeit von Mehrlingsschwangerschaften erhöhe. In der Schweiz führt laut Imthurn die künstliche Befruchtung in 18 Prozent der Fälle zu Zwillingen, in Schweden seien es nur 5 Prozent.

Kliniken werben in der Schweiz

In Ländern mit einer liberaleren Regelung wie Schweden werden bis zu 10 Embryonen hergestellt und daraus die vitalsten ausgewählt. Dabei wird der Frau auf einmal nur eine befruchtete Eizelle eingepflanzt. Die restlichen Embryonen werden eingefroren und bei einem nächsten Zyklus verwendet, falls die Behandlung erfolglos war. Die restriktive Regelung der Schweiz führt dazu, dass viele Paare für verbotene Therapien – etwa für die PID oder für Eizellspenden-Behandlungen – ins Ausland fahren, um sich ihren Kinderwunsch zu erfüllen. «Einige fortpflanzungsmedizinische Kliniken werben sogar aktiv in der Schweiz», sagt Imthurn.

Er plädiert dafür, dass Bundesrat und Parlament den grossen Aufwand einer Verfassungsrevision nicht nur zur Einführung der PID betreiben, sondern dass auch das Einfrierverbot und die Dreier-Regel fallen. Für Imthurn ist die restriktive Haltung des Bundesrats unverständlich. Das Volk habe radikale Verbotsinitiativen stets abgelehnt. So verwarf der Souverän die Initiative für eine menschenwürdige Fortpflanzung, die die künstliche Befruchtung verbieten wollte. Unter dem Eindruck dieser Initiative gestaltete das Parlament vor zehn Jahren das Fortpflanzungsmedizingesetz so restriktiv. Das Volk lehnte jedoch nicht nur diese Initiative ab, sondern erlaubte einige Jahre später auch die Stammzellenforschung mit überzähligen Embryonen.

Abtreibungen könnten verhindert werden

Auch Ständerat Felix Gutzwiller (FDP, ZH), der 2004 den Anstoss zur Einführung der PID gab, ärgert sich über das schleppende Reformtempo. «Die heutige Situation ist eine Zumutung für Paare, deren Kinderwunsch nur mit einer In-vitro-Fertilisation erfüllt werden kann.» So seien Gentests am Embryo während der Schwangerschaft erlaubt (Pränataldiagnostik), nicht aber an dreitägigen Embryonen vor der Einpflanzung. Damit mute man Eltern zu, im Falle eines Gendefekts in der 11. Schwangerschaftswoche oder noch später über eine Abtreibung zu entscheiden, die durch die PID verhindert werden könnte. «Für die Paare ist eine Abtreibung eine Katastrophe, weil es sich ja um Wunschkinder handelt», bestätigt Imthurn. Pro Jahr liessen sich 100 bis 200 Paare aus der Schweiz in Spanien oder Belgien behandeln, weil dort die PID zugelassen ist.

Frühestens in fünf Jahren

An diesem Dilemma wird sich noch mehrere Jahre nichts ändern. Denn bis zur PID-Zulassung dürfte es 2015 werden, da die Verfassungsänderung vors Volk muss. In der Ratsdebatte dürfte der Graben quer durch die Parteien gehen. Ethische Bedenken gegen die genetische Selektion gibt es vor allem in der CVP sowie bei SP und Grünen. Nationalrätin Brigitte Häberli (TG) war 2005 CVP-Fraktionssprecherin und gegen Gutzwillers Vorstoss. Die Bedenken, dass Menschen nach einer Wunschliste hergestellt würden, habe sie heute noch, sagt Häberli. Sie verstehe aber den Wunsch von Eltern, schwere Erbschäden verhindern zu wollen. «Ich bin bereit zur Diskussion. Aber ich erwarte vom Bundesrat eine restriktive PID-Vorlage.»

Quelle: http://bazonline.ch/

Nicht nur Nicole Kidman oder Elton John machen es: Millionen Paare verwirklichen ihren Traum vom eigenen Baby mit Hilfe von künstlicher Befruchtung oder sogar Leihmüttern. Die Reproduktionsindustrie verdient damit Milliarden. Das Geschäft mit dem menschlichen Embryo hat begonnen.

Die Natur gibt sich nicht kampflos geschlagen. Durch einen Saugmechanismus an der Flucht gehindert, dehnt sich die Eizelle bis zum Äußersten, um die winzige Spritze abzuwehren. Sie greift sogar zu einer List: Der Eindringling wähnt sich schon am Ziel, die Haut der Zelle scheint durchbrochen. Sie hat sich aber schlicht um die Spritze gelegt. Der Angreifer muss noch einmal ausholen, bis die Eizelle ihren Widerstand aufgibt – und das ihr aufgedrängte Spermium in sich aufnimmt.

Der Schöpfungsakt in der Petrischale, er ist vollbracht.

Ein Akt, der sich jeden Tag in den Laboren wiederholt. Wissenschaftler auf der ganzen Welt produzieren pro Jahr Hunderttausende menschliche Embryonen – und damit den Rohstoff für eine ganz spezielle Branche: die Industrie rund um das ungeborene Leben. Etwa vier Millionen Babys hat diese Industrie bereits zur Welt gebracht, seit Louise Brown am 25. Juli 1978 in Großbritannien geboren wurde – das erste künstlich gezeugte Kind. Allein in Deutschland waren es 2009 rund 8 000 Babys.

Kliniken, Labore und Pharmakonzerne setzen mit dem Elternglück viel Geld um, den US-Markt beziffern die Experten von Marketdata Enterprises auf etwa vier Milliarden Dollar. Es ist eine lukrative Industrie – viele Menschen sind bereit, für ihren Kinderwunsch jeden Betrag zu bezahlen, den sie aufbringen können. Und es ist eine stille Industrie: Kaum jemand, der ihre Dienste in Anspruch nimmt, spricht darüber. Nur ganz selten wird es laut, etwa wenn Prominente wie die Schauspielerin Nicole Kidman oder der 63-jährige Popstar Elton John mit ihren Babys vor die Kameras treten, die von Leihmüttern zur Welt gebracht wurden.

In Deutschland sind laut einer Studie rund 1,4 Millionen Paare ungewollt kinderlos

Die Angebotspalette der Branche reicht von der Befruchtung im Reagenzglas über die Eizellspende bis hin zur Leihmutterschaft. An Kundschaft mangelt es nicht: In Deutschland sind laut einer Studie rund 1,4 Millionen Paare ungewollt kinderlos. Viele von ihnen sind bereit, die finanziellen Belastungen einer künstlichen Befruchtung auf sich zu nehmen – und diese sind beträchtlich.

Rund 3 000 Euro kostet eine Behandlung, doch damit ist es oft nicht getan: Selbst bei jungen Frauen liegen die Erfolgschancen unter 40 Prozent, ab 35 Jahren sinken sie rasant weiter. Jan-Steffen Krüssel, Leiter des Kinderwunschzentrums der Uniklinik Düsseldorf, hat schon eine Patientin betreut, die nicht weniger als 16 Anläufe unternahm, bis sie ihr ersehntes Baby im Arm halten durfte.

Quelle: http://www.handelsblatt.com/