Eizellspende – Kinderwunsch – Fertility – Infertility – IVF

Neuigkeiten und Informationen rund um die Eizellspende und die Kinderwunschbehandlung (IVF), speziell im Ausland

Douglass Turnbull und Mitarbeiter an der Newcastle University in Großbritannien haben ein technisches Verfahren verfeinert und auf den Menschen angewandt, das an Tieren bereits mehrfach erfolgreich erprobt wurde. Ergebnis des Experiments sind menschliche Embryonen, die das Erbgut von drei anderen Menschen besitzen – in gewisser Weise also Wesen mit drei Eltern. Ziel der Anstrengungen war es, die Grundlagen für eine neue Art von Gentherapie zu schaffen.

Einen therapeutischen Ansatz kann Hubert Hüppe, Behindertenbeauftragter der Bundesregierung, darin aber nicht erkennen: “Eine mögliche Anwendung des Verfahrens verbietet schon das EU-Recht, weil es sich dabei um einen Kerntransfer handelt. Es bleibt immer ein Klonverfahren, das auch ethisch abzulehnen ist.” Was die Engländer gemacht haben, ist die Weiterentwicklung einer Methode, mit der 1996 der Schotte Ian Wilmut Klonschaf Dolly zum Leben verhalf.

Wilmut transplantierte damals die Kerne ausgereifter Körperzellen eines Schafs in die entkernte Eizelle eines zweiten Schafs. Damit hatte er die genetisch – fast – identische Kopie des Spenderschafs geschaffen. Dolly besaß in seinen Zellkernen zwar dieselbe genetische Information wie seine Klon-”Mutter”, aber es existiert auch noch genetisches Material außerhalb des Zellkerns. Die Mitochondrien, kleine Körperchen in jeder Zelle, besitzen ihr eigenes, vom Kern deutlich unterscheidbares Erbgut. Dies als mtDNA bezeichnete Erbgut stammte von der entkernten Empfängereizelle, aus der Dolly dann heranwuchs.

Turnbull ging jetzt nach demselben Muster vor. Er entnahm das Genmaterial jedoch nicht einer Körperzelle, sondern einer Zygote, also einer befruchteten Eizelle. Außerdem wartete er mit der Entnahme nicht, bis der mütterliche Kern der Eizelle und der väterliche Kern des Spermiums zu einem neuen Zellkern verschmolzen waren; sie transplantierten beide Vorkerne in eine zweite, vorher entkernte Eizelle einer Spenderin.

Damit bekam die Kern-DNA ein neues Umfeld von Mitochondrien, und das war der Sinn der Prozedur. Es sollte gezeigt werden, dass “kranke” Mitochondrien mit gesunden ausgetauscht werden können. “Krank” meint in diesem Fall Mutationen im Mitochondrien-Erbgut, was zu schwersten Behinderungen führen kann. Diese werden von Ärzten unter dem Fachbegriff Mitochondropathien zusammengefasst. Weiterentwickelt zu einer Gentherapie, ließen sich solche Erbkrankheiten mit der Methode vermeiden.

Wolfgang Würfel, Professor aus München und Vizepräsident der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologische Endokrinologie und Fortpflanzungsmedizin, warnt vor überzogenen Hoffnungen: “Auf den ersten Blick ist es sicherlich so, dass die Übertragung des Erbgutes in eine ‘mitochondrial gesunde Zelle’ das Problem von Mitochondropathien umgeht. Wir wissen aber viel zu wenig, welche Interaktionen tatsächlich zwischen Mitochondrien und Zellkern stattfinden. Wir wissen auch viel zu wenig darüber, ob das Erbgut der Mitochondrien tatsächlich nur für die Funktion der Mitochondrien eine Rolle spielt oder vielleicht darüber hinaus für die Differenzierung des Embryos oder sogar einen Einfluss auf den Zellkernen nimmt. Solche Überraschungen halte ich für nicht ausgeschlossen – die Geschichte der Reproduktionsmedizin ist voll davon.”

Peter Liese, gesundheitspolitischer Sprecher der Christdemokraten im Europäischen Parlament, weist darauf hin, dass bei dem englischen Experiment eine befruchtete Eizelle entkernt wurde: “Nach der deutschen Rechtsordnung und der Rechtsordnung vieler anderer Länder handelt es sich dabei um einen menschlichen Embryo, der geschützt werden muss. Dieser Schutz wurde, wie so oft in Großbritannien, nicht eingehalten.”

Die Versuche der Engländer berühren auch die Problematik der Präimplantationsdiagnostik. Derzeit ist in Deutschland vor dem Bundesgerichtshof ein Verfahren anhängig, ob ein Verbot dieser Art von vorgeburtlicher Diagnose aus dem Embryonenschutzgesetz ableitbar ist oder nicht. Verboten ist in Deutschland aber auf jeden Fall die Eizellspende, und ohne die lassen sich die Versuche der Engländer oder eine darauf basierende Gentherapie gar nicht durchführen.

Quelle: http://www.welt.de/

   Wien (OTS) - Die Bioethikkommission beim Bundeskanzleramt hat in
der Sitzung vom 12. April 2010 die Entscheidung des Europäischen
Menschenrechtskonvention (EMRK) vom 1. April 2010, S.H. ua gegen
Österreich, Appl 57813/00, diskutiert. Die Entscheidung beschäftigt
sich mit dem Verbot von Eizell- und Samenspenden bei der
In-vitro-Fertilisation (IVF) in Österreich. Der EGMR stellte fest,
dass dieses Verbot gegen Artikel 14 (Diskriminierungsverbot) in
Verbindung mit Artikel 8 (Recht auf Achtung des Familienlebens) der
EGMR verstößt.
Die Bioethikkommission ist zu folgendem Schluss gekommen:
   1. Die Entscheidung des EGMR vom 1. April 2010, S.H. ua gegen
Österreich, Appl 57813/00, wonach sowohl das absolute Verbot der
Eizellspende als auch das Verbot der IVF mit von dritter Seite
gespendetem Samen der EMRK widerspricht, macht eine Reform des
Fortpflanzungsmedizingesetzes unausweichlich.
   2. Diese Reform sollte sich allerdings nicht auf eine punktuelle
Korrektur der vom EGMR beanstandeten Regelungen beschränken. Der
Gesetzgeber sollte die Entscheidung des EGMR vielmehr zum Anlass
nehmen, auch andere Wertungswidersprüche im
Fortpflanzungsmedizingesetz zu beseitigen.
   3. Die Bioethikkommission erlaubt sich, in diesem Zusammenhang an
ihre Stellungnahmen zur Präimplantationsdiagnostik (PID) vom Juli
2004 und zur Stammzellforschung vom März 2009 zu erinnern, in denen
derartige Wertungswidersprüche aufgezeigt wurden.

Mit einem Trick wollen Forscher Erbleiden verhindern. In Deutschland ist die Methode verboten.

Sie sind eine Art Staat im Staate: Mitochondrien. Die kleinen Kraftwerke, zu Hunderten in jeder menschlichen Zelle vorhanden, versorgen uns mit Energie. Dafür haben sie ihre eigene Zellmembran und sogar ihr eigenes Erbgut. Fehler in der Sequenz dieses Erbguts können furchtbare Krankheiten auslösen. Nun haben Forscher von der Universität Newcastle erstmals eine neue Methode, die die Vererbung dieser Krankheiten verhindern könnte, an menschlichen Embryonen getestet.

Die Wissenschaftler nutzten einen simplen Trick: Indem sie einem Embryo den Zellkern entnehmen und diesen in eine andere Eizelle transplantieren, können sie in einem Rutsch die Mitochondrien austauschen. Der Zellkern kommt dann von den eigentlichen Eltern, die Mitochondrien von der Spenderin der Eizelle. So hat das Kind drei Eltern – und gesunde Mitochondrien. Dass das grundsätzlich geht, wurde an Affen bereits im vergangenen September gezeigt.

Nun haben die Forscher um Douglass Turnbull die Methode erstmals bei menschlichen Embryonen angewendet. Dafür nutzten sie künstlich befruchtete Eizellen, die wegen einer Abnormalität nicht für eine Schwangerschaft infrage kamen. Normalerweise haben Embryonen nach der Befruchtung zwei Zellkerne, einen vom Spermium, einen von der Eizelle. Die verwendeten Embryonen hatten stattdessen drei oder nur einen Zellkern. Die Abnormalität macht die Forschung ethisch weniger bedenklich, spielt für die Studie aber keine Rolle. Mit einer winzigen Pipette entnahmen die Forscher einem Embryo zwei seiner drei Zellkerne und schleusten die beiden in eine andere Eizelle, deren Zellkern vorher entfernt wurde.

Die Forscher beobachteten die weitere Entwicklung der Embryonen für sechs bis acht Tage. Etwa ein Fünftel von ihnen entwickelte sich normal weiter bis zum Acht-Zell-Stadium. Bei Embryonen, die nicht verändert werden, entwickelt sich etwa ein Drittel bis zu diesem Stadium.

Das Ergebnis zeige, dass sich Erkrankungen durch mitochondriale Erbgutfehler beim Menschen so verhindern ließen, schreiben die Forscher im Fachblatt „Nature“ (online vorab). Mindestens jeder Zehntausendste leidet unter einer solchen Krankheit, schätzen Mediziner. Weil die Mitochondrien für die Energiegewinnung nötig sind, machen sich diese Krankheiten vor allem bei den Geweben bemerkbar, die besonders viel Energie brauchen: Gehirn, Muskeln und Herz. „Viele dieser Kinder lernen nie zu gehen, sind blind oder leiden an schwerer Epilepsie“, sagt Markus Schuelke-Gerstenfeld, der an der Charité mitochondriale Erkrankungen erforscht. Es sei sicher zu früh, die neue Methode zu empfehlen, sagt er. Dennoch: Er habe schon Paare getroffen, die immer wieder versucht hätten, ein gesundes Kind zu bekommen, aber jedes Mal seien die Kinder gestorben. „Dies wäre eine Möglichkeit, diesen Eltern gesunde Kinder zu verschaffen“, sagt er.

Der Münchner Forscher Thomas Klopstock ist skeptischer. In schweren Fällen, könne so zwar eine sichere Erkrankung des Nachwuchses verhindert werden, schwer kranke Mütter würden häufig aber ohnehin auf Nachwuchs verzichten. „Und je milder die Erkrankung beim Nachwuchs voraussichtlich ist, desto weniger wird man gewillt sein, die zweifellos vorhandenen Risiken einzugehen“. So sei noch nicht abzusehen, welche langfristigen Veränderungen im Embryo der Kerntransfer auslösen könnte.

Auch die britischen Wissenschaftler geben zu, dass weitere Forschung nötig sei, um die Sicherheit zu beweisen. „Zur Zeit wäre die Methode auch in Großbritannien verboten“, sagt Alison Murdoch, eine der beteiligten Forscherinnen. Eine entsprechende Regelung schreibe vor, dass zunächst Daten über die Sicherheit vorgelegt werden müssten. „Daran arbeiten wir jetzt. Ich denke aber, dass die Methode in den nächsten Jahren hier in England erlaubt und eingesetzt wird.“

Selbst wenn die Methode sich als sicher erweisen sollte, in Deutschland ist sie durch das Embryonenschutzgesetz gleich mehrfach verboten: Weil dafür eine Eizellspende nötig ist, weil die Veränderung weitervererbt wird und weil es sich bei dem entstehenden Embryo um eine Chimäre handelt.

Schuelke-Gerstenfeld sieht hier Diskussionsbedarf: „Es ist natürlich brisant, dass das jetzt bei menschlichen Embryonen gezeigt wurde. Aber wir sollten neuen Methoden nicht von vornherein einen Riegel vorschieben“, sagt er. Und Peter Propping, viele Jahre Mitglied im Nationalen Ethikrat, hält die neue Methode für ethisch vertretbar. Vorausgesetzt, sie ist sicher. „Die humangenetische Beratung von Menschen mit mitochondrialen Erkrankungen ist ungeheuer schwer“, sagt Propping. Das Problem: Jede Eizelle hat zahlreiche Mitochondrien. Wie viele davon den Fehler tragen, entscheidet darüber, ob die Krankheit ausbricht. „Weil man das aber vorher nicht weiß, können Sie einer Frau im Grunde nur sagen, dass die Wahrscheinlichkeit eines kranken Kindes irgendwo zwischen null und hundert Prozent liegt.“

Quelle: http://www.tagesspiegel.de/

Beim Fortpflanzungsmedizingesetz soll kein Stein auf dem anderen bleiben.

Wien. Die Bioethikkommission fordert eine totale Reform des Fortpflanzungsmedizingesetzes. Ausschlaggebend ist die Position des Europäischen Gerichtshofs für Menscherechte (EGMR), der das geltende Verbot der Eizell- und Samenspende bei der künstlichen Befruchtung im Reagenzglas (IVF) kürzlich für menschenrechtswidrig befunden hat.

Zwei verheiratete Paare hatten Klage gegen dieses Verbot eingereicht – der österreichische Staat muss ihnen nun Schadenersatz von je 10.000 Euro zahlen. “Die Entscheidung macht eine Reform des Fortpflanzungsmedizingesetzes unausweichlich”, gab die Bioethikkommission am Dienstag bekannt. Der Gesetzgeber solle das Gerichtsurteil zum Anlass nehmen, auch andere Widersprüche im Fortpflanzungsmedizingesetz zu beseitigen.

Denn das in den 1980er Jahren erstellte und mehrmals novellierte Gesetz hinkt in vielen Teilen den Möglichkeiten der modernen Medizin hinterher. Laut Bioethikkommission müssten etwa überzählige Eizellen aus der künstlichen Befruchtung für die embryonale Stammzellenforschung freigegeben werden. “Derzeit müssen die Eizellen ausschließlich für die Fortpflanzung verwendet werden. Mediziner importieren daher Eizellen aus dem Ausland zu Forschungszwecken. Laut Mehrheitsbeschluss wäre es sinnvoller, auch an heimischen Eizellen zu forschen”, sagt Sprecherin Doris Wolfslehner.

Weiters solle der Passus zur Präimplantationsdiagnostik – das ist die genetische Untersuchung am befruchteten Embryo vor dem Einsetzen in den Mutterleib – einer Revision unterzogen werden. Da diese Form der Diagnose am befruchteten Mehrzeller verboten sei, werden nämlich dieselben Tests am Polkörper, einem Abfallprodukt der Eizelle, durchgeführt.

Ebenso soll diskutiert werden, ob sich künftig auch alleinstehende Frauen mit Hilfe von Samenspenden künstlich befruchten lassen sollen können.

Rein theoretisch muss die Regierung kein Gesetz aufgrund einer Entscheidung des EGMR ändern. Jedoch könnten viele Paare nun Klage einreichen. Das könnte den Staat ganz schön viel Geld kosten.

Quelle: http://www.wienerzeitung.at/

Wien, 13.04.2010 (KAP) Für ein absolutes europaweites Verbot jeglicher Kommerzialisierung von Eizellspenden hat sich der Wiener Naturwissenschaftler, Mediziner und Moraltheologe Prof. Matthias Beck ausgesprochen. Dies sei mit der Würde des Menschen nicht vereinbar, so Beck im Gespräch mit “Kathpress”. Beck äußerte sich anlässlich des jüngsten Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), der Österreich u.a. wegen des Verbots der Eizellspende gerügt hatte.

Für den Wiener Moraltheologen birgt das Urteil die große Gefahr, dass Frauen instrumentalisiert werden und “womöglich ein neuer Markt entsteht”, was dies in England schon der Fall ist, wo Eizellspenden mit bis zu 2.000 Pfund entgolten werden. Beck wörtlich: “Die Würde des Menschen ist unantastbar. Mit Menschen darf kein Handel getrieben werden und so auch nicht mit einzelnen Teilen seines Körpers.” Deshalb sei jeder kommerzielle Organhandel sowie Eizellspenden gegen Geld abzulehnen – zumal gerade Frauen in Not Gefahr laufen, ausgenutzt zu werden.

Die finanzielle “Entlohnung” könne auch indirekt erfolgen, wenn etwa einem Paar die In-vitro-Befruchtung bezahlt wird und die Frau dafür einige ihrer Eizellen für andere Paare zur Verfügung stellt. Selbst eine unentgeltliche Eizellspende sei im Gegensatz zur Samenspende ein tieferes invasives Eingreifen in den Organismus der Frau, zumal wenn der Eizellentnahme eine hormonelle Hyperstimulation der Frau mit eigenen Gesundheitsrisiken vorausgehe.

In Österreich sind Eizellspenden verboten. Erlaubt ist die Eizellentnahme allein zum Zweck der In-vitro-Fertilisation (IVF) bei Ehepaaren und eheähnlichen Lebensgemeinschaften, etwa wenn es Probleme bei der natürlichen Zeugung von Nachkommen gibt. Erlaubt ist außerdem die Befruchtung mit gespendetem Samen in der Gebärmutter (Insemination), wenn der Partner bzw. Ehegatte nicht zeugungsfähig ist. Diese Regelung sollte – wenn man überhaupt eine “künstliche Befruchtung” zulassen wolle – nach Möglichkeit bestehen bleiben, betonte Beck unter Verweis auf England, wo Eizellspenden bereits finanziell entgolten werden und es so zur Gefahr einer Instrumentalisierung der Frau komme. Die Regierung sollte daher gegen das Urteil des EGMR Einspruch erheben.

IVF-Kinder: Klärendes Wort aus Rom nötig

Eine klare Stellungnahme vermisst Beck indes zur Haltung der Kirche gegenüber in vitro gezeugten Kindern. In der vatikanischen Instruktion “Donum vitae” (Geschenk des Lebens) aus dem Jahr 1987, in der es um die grundsätzliche Ablehnung der IVF geht, finde sich ein kurzer Passus, wonach man “jedes Kind, das auf die Welt kommt, als lebendiges Geschenk der göttlichen Güte annehmen und mit Liebe aufziehen” müsse. Dieser wichtige Passus müsse angesichts der Tatsache, dass es bereits mehr als 3,5 Millionen Menschen weltweit gebe, die auf diese Art und Weise (IVF) gezeugt wurden, deutlicher herausgestrichen werden, so Beck. Immer noch fühlten sich IVF-Kinder oder Eltern von diesen Kindern von der Kirche nicht ganz angenommen.

Konkret könnte die Kirche unter Hinzunahme aktueller medizinischer Daten laut Beck z.B. über die Risiken der Hyperstimulation zur Eizellgewinnung der Frau sowie zum Problem überzähliger Embryonen – deren Forschung mit embryonalen Stammzellen bisher zu keiner einzigen Therapie weltweit geführt hat – Stellung nehmen. Auch auf mögliche Schädigungen der Kinder durch IVF und die relativ niedrige Erfolgsrate der IVF könnte man hinweisen.

Das Lehramt könnte so mit aktuellen Daten auf die gegenwärtige Situation eingehen und viel an Verständnis für die eigene Argumentation gewinnen, ist Beck überzeugt. Eine Aktualisierung der kirchlichen Lehre wäre auch im Sinne der Pastoral für Eltern mit IVF-Kindern und für diese Kinder selbst sehr hilfreich. Es könnte mit einer differenzierten Sichtweise den Menschen geholfen werden, sich ein eigenes Urteil über die IVF zu bilden, und den Betroffenen würde es helfen, zu erkennen, dass die Kirche sie vollständig als Menschen in ihrer Personwürde annimmt und – wie sie selbst in “Donum vitae” schreibt – “als lebendiges Geschenk der göttlichen Güte” betrachtet, so Beck. Hier gebe es theologischen Nachholbedarf.

Aus moraltheologischer Sicht gibt Beck weiters zu bedenken, dass man – bei allem Leid, das kinderlose Paare ertragen müssen – bestimmte Grenzen wohl einfach akzeptieren müsse; etwa wenn beide Partner unfruchtbar sind.

Dem Urteil des EGMR war eine Klage von zwei österreichischen Paaren vorausgegangen, deren Kinderwunsch wegen der österreichischen Rechtslage bisher unerfüllt blieb. Eines der beiden Paare kann keine Kinder bekommen, weil die Frau zugewachsene Eileiter hat und ihr Mann unfruchtbar ist. Das Paar beantragte daher eine Befruchtung im Reagenzglas mit Samen eines Spenders, was die Behörden ablehnten. Im zweiten Fall hat die Frau keine eigenen Eizellen, ihr Mann ist hingegen zeugungsfähig. Das Paar wollte daher eine In-vitro-Befruchtung mit Eizellen einer Spenderin. Auch dieser Antrag wurde in Österreich abgelehnt. Beide Paare zogen bis vor den Verfassungsgerichtshof in Wien, der ihre Beschwerden 1999 abwies.

Die Straßburger Richter verfügten nun aber, dass Österreich den Paaren jeweils 10.000 Euro Schadensersatz zahlen muss. Das Urteil wurde von einer kleinen Kammer gefällt. Beide Seiten können es binnen drei Monaten anfechten. Der Gerichtshof kann den Fall dann zur Überprüfung an die aus 17 Richtern bestehende Große Kammer überweisen.

Quelle: http://www.kathweb.at/