Eizellspende – Kinderwunsch – Fertility – Infertility – IVF

Neuigkeiten und Informationen rund um die Eizellspende und die Kinderwunschbehandlung (IVF), speziell im Ausland

Weshalb die Präimplantationsdiagnostik mit großer Geste verboten werden soll, während die Spätabtreibung geduldet wird, kann kein Politiker glaubwürdig erklären. Doch Angela Merkel hat sich festgelegt – und verabschiedet sich vom Bild der pragmatischen Problemlöserin.

Wer sich noch immer nicht vom Bild der Kanzlerin als wägender Wissenschaftlerin, als pragmatischer Problemlöserin verabschieden konnte, hat in diesen Tagen Gelegenheit dazu. Angela Merkel hat sich festgelegt in der Diskussion um die Präimplantationsdiagnostik (PID), den vorgeburtlichen Gen-Check, ein Verbot soll her. Man kann sich erinnern, dass sie einst differenzierter darüber dachte. Vorbei, ihre Rolle füllt sie aus, nicht nur die der Kanzlerin, auch und vor allem die der Parteichefin. In den CDU-Grundsätzen ist die PID-Gegnerschaft verankert, es wäre ein Modernisierungssalto, es plötzlich anders zu meinen, wie man ihn selbst von der sonst gelenkigen Vorturnerin kaum erwarten kann.

Zudem sendet sie ein Signal an die christlich-konservative Front: Hier steht mal was, das nicht wackeln kann. Schön, wie man sich in der Union das Festhalten an Werten vorstellt.

Und schlicht. Denn Werte mögen unveränderbar sein – anders die Art und Weise, wie man an ihnen festhält. Menschliches Leben ist so ein Wert. In der Politikfrage PID scheint er in seinem Ursprung auf, der Begegnung von Mann und Frau, die ein Kind wollen und wünschen, aber fürchten müssen, dass sein Dasein aufgrund von Krankheit und genetischen Schäden mehr ein Überleben als ein Leben wird. Für die ganze Familie. Die PID kann in dieser Situation helfen, sie vermeidet eine – auch gesundheitliche – Belastung der werdenden Mutter, sie erspart den hoffnungsvollen Eltern das tiefe innere Zerwürfnis, wenn die vorgeburtliche Diagnostik später unabweisbar tragische Befunde bringt. Denn auch dann noch, letztlich bis zum Einsetzen der Wehen, erlaubt die Rechtsordnung den Abort. Weshalb die PID mit großer Geste verboten werden soll, während die Spätabtreibung geduldet wird, kann kein Politiker glaubwürdig erklären.

Aber darum geht es doch: um Glaubwürdigkeit. Das hieße auch, zu Fehlern zu stehen, Versäumnisse einzuräumen. Als der Bundesgerichtshof im Juli feststellte, die PID sei bei drohender Schwersterkrankung straflos, rieben sich viele die Augen. Straflos? Und das nachdem man so lange über Menschenwürde und Klonen gestritten hatte? Tatsächlich wurde die PID erst in jener Zeit zur medizinischen Alltagsreife entwickelt. Der Gesetzgeber war damals ratlos, weshalb er die Schwangerschaft als Ziel allen Umgangs mit Embryonen markierte: im Zweifel für das Leben. Ein unvollkommenes Gesetz, doch eine gute Maxime. Eltern, die ihr folgen, und Ärzte, die dabei helfen, wollen weder töten noch aussondern. Sie wollen Leben. Es ist in gutem Sinne konservativ, sie zu unterstützen.

Und ist es christlich? Man sollte sich hüten, die politische Bedeutung einer im Prinzip theologischen Antwort darauf zu unterschätzen. Die Redeweise von „christlichen“ oder auch „christlich-jüdischen“ Traditionen hat sich im Zusammenhang mit der Integrationsdebatte verfestigt, sie hat, als „abendländisch“ verbrämt, Eingang in die Anti-Kopftuch-Gesetze der Länder gefunden und wird, wie das Verfassungsgerichtsurteil zum Sonntagsshopping zeigt, sogar wieder an der Spitze der Dritten Gewalt respektiert. Die katholische Kirche hat sich bei der PID festgelegt, ein Votum, dass Merkels Union alles andere als gleichgültig ist und das Kompromisse erschwert.

Nun gehören Kompromisse zwar nicht für Kirchenleute, aber doch für Politiker zum Geschäft. Ein solcher könnte sein, die PID befristet zu verbieten, um in einem umfassenden Gesetz auch Themen wie die Eizellspende und das mögliche Vermeiden von belastenden Mehrlingsschwangerschaften zu regeln. Es klingt vernünftiger, als es ist, es erweckt den Eindruck eines Hin und Her. Maßgabe kann nur das geltende Recht sein. Es erlaubt die PID, seit Juli herrscht Klarheit. Es gab weder einen Dammbruch noch zeigt sich, dass Ärzte oder Wunscheltern unverantwortlich mit ihrer neuen Freiheit umgingen. Regeln braucht die Zeugung im Labor, gewiss, doch ein Moratorium wäre eine Vorfestlegung, ein ängstlicher Fundamentalismus. Die Bürger haben mehr Vertrauen verdient, zumal jene, die sich für Kinder entscheiden.

Quelle: http://www.tagesspiegel.de/

Kinderlosigkeit: eine „Krankheit“?Befruchtung jenseits des Klimakteriums: nur ein Fall für die „Life-Style-Medizin“? Über- haupt, wie weit darf der Kinderwunsch gehen? Stößt er lediglich an technische Hürden, oder gibt es auch ethische Grenzen, die durch Gesetze zu schützen sind? Versuch einer Klärung.

In der Zeit, wo das Wünschen noch geholfen hat, also zu jener fiktiven Zeit, in der Märchen spielen, gab es immer wieder Paare, die sich nichts sehnlicher als ein Kind wünschten, jedoch vergeblich. Die Kinderlosigkeit quälte sie so sehr, dass sie am Ende bereit waren, alles in Kauf zu nehmen, um doch noch ihren Kinderwunsch erfüllt zu sehen.

Es war zum Beispiel einmal ein armer Bauer, der saß abends beim Herd und schürte das Feuer, während seine Frau saß und spann. Da sprach der Bauersmann: „Wie traurig ist es doch, dass wir keine Kinder haben! Es ist so still bei uns, und in den anderen Häusern um uns herum ist es so laut und lustig.“ – „Ja“, antwortete seine Frau undseufzte, „wenn’s nur ein einziges wäre, und wäre es auch ganz klein, nicht größer als der Daumen, so wollte ich schon zufrieden sein und hätte das Kind von Herzen lieb.“ Auf wundersame Weise ging der Wunsch in Erfüllung. Die Frau gebar nach sieben Monaten ein Kind, zwar an allen Gliedern vollkommen, aber nicht länger als ein Daumen. Die Eltern grämten sich nicht, sondern waren dankbar. „Das Kind ist, wie wir es gewünschthaben, und wir wollen es lieb haben“, sprachen sie. Und weil es so klein war, nannten es die Eltern „Daumesdick“. Sie umsorgten ihr Kind und sparten nicht am Essen. Aber dasKind wurde nicht größer, sondern es blieb so klein wie bei seiner Geburt. Es hatte aber ei-
nen klugen Verstand undentwickelte sich zu ei- nem Menschen, dem alles glückte, was er anfing.

Es gab auch einmal einen reichen Bauern, dem bei allem Wohlstand doch eines zu seinem Glück fehlte. Er und seine Frau bekamen keine Kinder. Nachdem er deswegen schon oftmals von anderen Bauern verspottet worden war, kam er eines Tages nach Hause und sprach im Zorn: „Ich will ein Kind haben, und sollte es auch ein Igel sein!“ Kaum hatte er das gesagt, wurde seine Frau schwanger und brachte einen Knaben zur Welt, der oben ein Igel und unten ein Junge war. Die Frau war verzweifelt und jammerte, ihr Mann habe sie verwünscht. Doch das Kind wurde christlich getauft und erhielt den Namen „Hans mein Igel“.

Schließlich gab es im Märchenland auch noch ein Königspaar, das reich und mächtig, aber kinderlos war. Tag und Nacht haderte die Königin mit ihrem Schicksal. „Ich bin wie ein Acker“, klagte sie, „auf dem nichts wächst.“ Am Ende erfüllt Gott ihren Wunsch,doch als ihr Kind zur Welt kam, sah es nicht wie ein Menschenkind, sondern wie ein Eselchen aus. Nun jammerte und schrie die Mutter, sie hätte doch lieber gar kein Kind gehabt als einen Esel. Man solle das Kind ertränken und den Fischen zum Fraß vorwerfen. Doch der König sprach: „Nein, hat Gott uns dieses Kind geschenkt, so soll es auch mein Sohn und Erbe sein und mir nach meinem Tod auf dem Thron folgen.“

Was aus Daumesdick, Hans mein Igel unddem Eselskind geworden ist, soll hier nicht weiter erzählt werden. Wenn Sie es nicht ohnehin wissen, können Sie es bei den Gebrüdern Grimm nachlesen. Was uns interessiert, sind der unerfüllte Kinderwunsch und die Wunschkinder, die nicht nur im Märchen, sondern auch im wirklichen Leben vorkommen. Und wie im wirklichen Leben ist es mit den Wunschkindern auch im Märchen so eine Sache. Nicht immer geraten sie so, wie es sich die Eltern erträumen. Dann doch lieber gar kein Kindals solch einen Esel, wie der eigene Sohn ist.

Die Erfüllung des Kinderwunsches gehört heute freilich nicht mehr ins Reich der Märchen und der Fantasie, sondern erscheint technisch machbar dank der Fortschritte der modernen Reproduktionsmedizin. Die reichen Bauersleute und das Königspaar könnten heute ihr Geld nehmen und es mit In-Vitro-Fertilisation versuchen. Und auch der arme Bauer und seine Frau würden immerhin einige Versuche mit extrakorporaler Befruchtung teilweise von der Krankenkasse erstattet bekommen.

Ungewollte Kinderlosigkeit muss nicht länger Schicksal sein. Wie man sich auch sonst eigene Wünsche selbst erfüllen kann, vorausgesetzt man hat das nötige Geld, so auch den Wunsch nach einem leiblichen Kind. Die Reproduktionsmedizin ist ein wachsender Markt, der offen und massiv beworben wird. Kritiker halten ihr vor, sie habe sich von der ärztlichen Hilfe zur wunscherfüllenden Dienstleistung gewandelt. Vorbei die Zeiten, als – wenn überhaupt! – das Wünschen oder auch das Beten noch geholfen hat. Medizinische Technik macht’s möglich. Und dass das Wunschkind nicht als Däumling, Esel oder Igel zur Welt kommt, dafür sorgen pränatale Diagnostik oder Präimplantationsdiagnostik, also die genetischeUntersuchung des Ungeborenen im Mutterleib oder des im Reagenzglas gezeugten Embryos vor seiner Einbringung in die Gebärmutter. Den technischen Möglichkeiten, ungewollt Kinderlosen zu leiblichen Nachkommen zu verhelfen, scheinen keine Grenzen gesetzt zu sein. Die – in Deutschland allerdings verbotene – Eizellspende macht es möglich, dass selbst Frauen jenseits des Klimakteriums noch schwanger werden, auch wenn ihr Kind biologisch betrachtet das Kindeiner anderen Frau ist. Frauen, die eigene Kinder wollen, aber die Beschwernisse einer Schwangerschaft meiden möchten, können in Ländern wie den USA auf Leihmütter zurückgreifen, die gegen Bezahlung die Kinder anderer Leute austragen.

Wie weit darf der Kinderwunsch gehen? Stößt er lediglich an technische Grenzen, oder gibt es auch ethische Grenzen, die durchentsprechende Gesetze zu schützen sind? Schließt das Recht auf Fortpflanzung das Recht ein, das Geschlecht des Kindes zu bestimmen, seine Hautfarbe, seine kognitiven und körperlichen Eigenschaften? Gibt es ein Recht auf ein gesundes Kind?

Die ethische Kernfrage, welche die moderne Reproduktionsmedizin aufwirft, ist ei- ne zweigeteilte: Wie ist ungewollte Kinderlosigkeit medizinisch zu bewerten, und lässt sich die extrakorporale Befruchtung grundsätzlich als Methode zur Behandlung ungewollter Kinderlosigkeit ethisch gutheißen? Erst in zweiter Linie stellt sich die Frage, wie wir es mit der Präimplantationsdiagnostik halten wollen, ob die In-Vitro-Fertilisation auch in Fällen, bei denen die natürliche Fortpflanzungsfähigkeit grundsätzlich besteht, alsMittel der Wahl freigestellt werden darf, etwafür homosexuelle Paare oder für Frauen, die selbst keine Schwangerschaft durchleben möchten. All das aber sind zwar ethisch gewichtige, jedoch nachgeordnete Fragen.

Ich möchte auf die zweigeteilte Ausgangsfrage zurückkommen, und zwar aus theologischem Blickwinkel. Die Theologie führt uns nicht in das Reich der Märchen, sondern zunächst in die Welt der Bibel. In ihr begegnet uns das Thema Fruchtbarkeit und Unfruchtbarkeit auf Schritt und Tritt. Der biblische Gott ist daran höchst interessiert. „Seid fruchtbar und mehret euch“, lautet seine Anweisung an die von ihm erschaffenen Menschen in der Genesis (1,28). Es handelt sich nicht etwa um einen Befehl, sondern um ein Segenswort. Abraham soll zum Stammvater eines großen Volkes werden und seine Frau Sarah einen Sohn gebären, obwohl sie doch längst die Menopause hinter sich hat. Ähnliches wird später Zacharias und Elisabeth, den Eltern Johannes des Täufers, widerfahren. Auch Rebekka, die FrauIsaaks, ist zunächst unfruchtbar, bevor sie mit Gottes Hilfe schwanger wird und die Zwillinge Jakob und Esau zur Welt bringt. Jakob wiederum ist später mit den Schwestern Lea und Rahel verheiratet. Lea, die Ungeliebte, bekommt mehrere Kinder, während Jakobs große Liebe, Rahel, zunächst kinderlos bleibt. Die biblische Erzählung deutet dies als ausgleichende Gerechtigkeit Gottes. Ein ähnliches Schicksal teilen Hanna und Pennina, die Frauen eines gewissen Elkana. Während Pennina Kinder bekommt, ist Hanna, die Elkana über alles liebt, unfruchtbar.

Ungewollte Kinderlosigkeit galt in alttestamentlicher Zeit nicht nur als von Gott verhängtes Schicksal, sondern auch als gesellschaftlicher Makel. Um doch noch eigene Kinder zu bekommen, vertrauen Menschen in der Bibel keineswegs nur auf das Gebet. In alttestamentlicher Zeit war die Polygamie eine selbstverständliche Institution. Zudem gab es die Einrichtung der Nebenfrauen, deren Kinder rechtlich als leibliche Kinder der Hauptfrauen galten. Bevor die betagte Sara doch noch schwanger wird, zeugt Abraham mit der Sklavin Hagar einen Sohn, Ismael. Auch die unfruchtbare Rahel wird auf solche Weise Mutter, indem Rahels Leibmagd, Bilha, zwei Söhne von Jakob bekommt. Dass Rahel schließlich selbst noch schwanger wird, verdankt sie einem Liebeszauber, dessen sie sich bedient. Hanna wird schwanger, nachdem sie ein Gelübde abgelegt hat, ihr Sohn solle Gott geweiht und im Tempel aufgezogen werden. Das Gleiche spielt sich bei Simsons Geburt ab, Ähnliches auch bei der Geburt Johannes des Täufers. Verwitwete Frauen wurden vom Bruder des Verstorbenen als Ehegattin übernommen, die mit ihr gezeugten Kinder galten als Nachkommen des Verstorbenen.

Selbstverständlich sind diese biblischen Reminiszenzen nicht als Plädoyer für die Einführung der Polygamie oder sonstiger Praktiken einer fernen Kulturepoche gemeint. Wohl aber lassen sie sich als Hinweis verstehen, wie ernst der unerfüllte Kinderwunsch in der biblischen Tradition genommen wird. Außerdem wird deutlich, dass die strikte Bindung von leiblicher Elternschaft an den natürlichen Geschlechtsakt zwischen den Ehepartnern, wie sie heute vor allem vom römisch-katholischen Lehramt gefordert wird, in der Bibel keinen Anhalt hat.

Peter Dabrock, evangelischer Ethiker an der Universität Erlangen, stellt zutreffend fest, es könne „liebloser Sex ohne Hightech dem Zuspruch der Kommunikation widersprechen, wie ein intensiver, mit technischer Assistenz erfolgreich erfüllter Kinderwunsch ihr entsprechen kann. Technik als unnatürlich, einen (vermeintlich) natürlichen Liebesakt als einzig authentische Form des Kinderwunsches zu bestimmen, das ist eine vormoderne Unterscheidung, die der Komplexität heutiger Lebensformen nicht mehr gerecht wird.“

Allerdings ist die Frage des Kindeswohls stärker als in der Vergangenheit in den Blick der ethischen Diskussion und die Bewertung des Einzelfalls zu rücken. An ihr findet die reproduktive Autonomie potenzieller Eltern ihre Grenzen. Der an sich berechtigte Kinderwunsch kann zu einem ethisch bedenklichen Wunsch werden. Seine Erfüllung, so der Medizinethiker Hartmut Kreß, „kannschwerlich um den Preis erfolgen, dass für das Kind von vornherein gesundheitliche Schäden hingenommen werden, die unverhältnismäßig sind“.

Nun betrachtet die moderne Reproduktionsmedizin ungewollte Kinderlosigkeit wie selbstverständlich als Krankheit. Freilich sindKrankheiten nicht zwangsläufig Naturgegebenheiten, sondern letztlich auch soziale Konstruktionen, freilich mit biologischen und psychischen Faktoren. Auch im Falle ungewollter Kinderlosigkeit kann man nicht automatisch von Krankheit sprechen. Zum einen kann die Kinderlosigkeit ganz unterschiedliche medizinische oder auch psychische Ursachen haben. Zum anderen hängt es von den Betroffenen selbst ab, wie sie die ungewollte Kinderlosigkeit erleben und deuten,ob als therapiebedürftige Krankheit, ob als eine Art von Behinderung oder Schicksal, das sie als Herausforderung begreifen, ein alternatives Lebenskonzept zu entwickeln. Ob man der ungewollten Kinderlosigkeit im konkreten Fall einen „Krankheitswert“ zuerkennt, ist, wie in anderen Bereichen der Medizin ebenso, Gegenstand eines komplexen Aushandlungsprozesses zwischen Arzt und Patientin beziehungsweise Klientin.

Weshalb soll der unerfüllte Kinderwunsch einer Frau Mitte 30 eine medizinische Indikation für die In-Vitro-Fertilisation sein, derjenige einer Frau jenseits des Klimakteriums aber nicht? Die Berufung auf die Natur als normativen Anhaltspunkt genügt nicht mehr als Argument, wenn doch die Manipulation der menschlichen Natur beständig im medizinischen Alltag stattfindet. Auch kann die Reproduktionsmedizin das Leiden am unerfüllten Kinderwunsch noch zusätzlich verstärken, so dass dieser selbst zur eigentlichen Krankheit wird. Der Versuch, das Leiden an ungewollter Kinderlosigkeit mit Hilfe moderner Reproduktionsmedizin zu beenden, kann so erst rechtzum Leidensweg werden. An seinem Ende steht nicht selten der schmerzvolle Abschied vom Traum vom eigenen Kind, die Trauer, die durchlebt werden muss, bevor überhaupt ein alternativer Lebensentwurf in Angriff genommen werden kann, sei es mit oder ohne Kinder. Nicht immer bietet eine Adoption eine Alternative, schon deshalb nicht, weil es für Adoptionswillige gesetzliche Altersgrenzen gibt.

Dass man nicht pauschal jeden Fall von ungewollter Kinderlosigkeit als Krankheit einstufen darf, rechtfertigt jedoch nicht, den Krankheitsbegriff in diesem Zusammenhanggenerell für abwegig zu halten. Man kann mit dem Medizinethiker Giovanni Maio allerdings fragen, ob nicht etwa die In-Vitro-Fertilisation für lesbische Paare oder die künstliche Befruchtung bei Frauen jenseits der Menopause als Life-Style-Medizin einzustufen ist. „Genauso anfechtbar wäre es aber, wollte man die gesamte Reproduktionsmedizin als Life-Style-Medizin begreifen, denn damit würde man das Leiden, das mit einer ungewollten Kinderlosigkeit einhergeht, bagatellisieren.“

Allerdings können Wünsche, und sei es auch der noch so verständliche Wunsch nach eigenen Kindern, nicht zum alleinigen Maßstab medizinischen Handelns gemacht werden. Wunschkinder, die nach dem Bilde geschaffen werden oder sich nach jenem Bilde entwickeln sollen, das sich die Eltern von ihren Kindern machen, vertragen sich nicht mit dem christlichen Verständnis von Menschsein und Liebe, aber auch nicht mit dem säkularen Verständnis von Menschenwürde. Es ist, wie Max Frisch in seinem Roman „Stiller“ schreibt, „das Zeichen der Nicht-Liebe, also Sünde, sich von seinem Nächsten oder überhaupt von einem Menschen ein fertiges Bild zu machen, zu sagen: So und so bist du, und fertig!“

Die Bauersleute in Grimms Märchen waren bereit, ihr Wunschkind zu nehmen, wie es kam, auch wenn es nicht größer war als ein Daumen und so gar nicht den Idealvorstellungen eines Kindes entsprach, das sich in der Welt behaupten und seinen Weg machen könnte. Daumesdick hat aber trotzdem seinen Platz in der Welt gefunden und sein Glück gemacht. Und wenn sie nicht gestorben sind…

Quelle: http://diepresse.com/

Die französische Nationalversammlung hat mit Mehrheit in erster Lesung der Reform der Bioethikgesetze des Landes zugestimmt. Die Abgeordneten stimmten am Dienstag mit 272 gegen 216 Stimmen für das Gesetz. Danach soll die Forschung an menschlichen Embryonen im Grundsatz verboten bleiben, allerdings können wie auch schon in der Vergangenheit Ausnahmen zugelassen werden.

Dafür müssen Wissenschaftler nachweisen, dass sie die angestrebten Ergebnisse nicht anders erzielen können, etwa durch Versuche mit adulten Stammzellen. Unter den Abgeordneten, die mit Nein stimmten, waren auch Abgeordnete der Regierungspartei UMP. Der Text soll voraussichtlich im Juni im Senat behandelt werden.

Zu den weiteren Bestimmungen des neuen Gesetzes gehört, dass Samen- und Eizellspenden weiter grundsätzlich anonym bleiben. Dagegen soll es künftig möglich sein, künstliche Befruchtung auch mit Embryonen vorzunehmen, die mit Samenzellen eines zwischenzeitlich verstorbenen Vaters erzeugt wurden.

Die Regierung hatte sich gegen diese Neuerung ausgesprochen. Die Abgeordneten legten fest, dass solche Embryonen bis zu 18 Monate nach dem Tod des Vaters verwendet werden können, sofern dieser zu Lebzeiten seine Zustimmung dazu erteilte. Für die künstliche Befruchtung müssen Paare künftig zudem nicht mehr nachweisen, dass sie bereits zwei Jahre zusammenleben.

Die Abgeordneten legten gegen den Willen der Regierung zudem fest, dass künftig bei Lebendspenden von Organen der Kreis möglicher Spender ausgedehnt wird. Waren bislang nur Familienmitglieder dafür zugelassen, sollen künftig auch andere Spender in Betracht kommen, sofern enge und stabile Beziehungen zwischen Spender und Empfänger nachgewiesen werden können. Abgelehnt wurden von den Abgeordneten mit dem neuen Gesetz Bestrebungen, die Leihmutterschaft in Frankreich zu legalisieren.

Quelle: http://www.aerzteblatt.de/

Die Aktion Leben Österreich warnt eindringlich vor der Zulassung der Eizellspende: Eine fremdnützige Eizellspende sei als Körperverletzung von Frauen zu werten und führe zu deren Ausbeutung, so die Aktion Leben am Mittwoch in einer Presseaussendung.

Aktion Leben-Generalsekretärin Martina Kronthaler wörtlich: “Zum Schutz der Frauen, die anderen ihre Eizellen geben sollen, ist vor einer Freigabe der Eizellspende dringend zu warnen. Sie bedeutet eine Ausbeutung von Frauen in finanziellen Notsituationen, gefährdet deren Gesundheit und führt unmittelbar zur Kommerzialisierung des weiblichen Körpers. Die Eizellspende ist Körperverletzung. Wer dafür eintritt, trägt Mitschuld an der Ausbeutung von Frauen.”

Die Kleine Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) hatte im April 2010 das österreichische Verbot der Eizellspende und Samenspende bei In-vitro-Fertilisation kritisiert. Die Berufungsverhandlung der Republik Österreich dagegen wurde am Mittwoch mit einem Hearing der betroffenen Parteien vor der Straßburger Großen Kammer aufgenommen. Die Aktion Leben hat sich mit einer Drittintervention an der Berufung beteiligt.

Mit einem Urteil dürfte frühestens im Herbst zu rechnen sein. Gegen die Entscheidung der Großen Kammer sind keine weiteren Rechtsmittel mehr möglich.

Kronthaler: “Wir verstehen den Wunsch von kinderlosen Paaren nach einem eigenen Kind und wissen, dass dies oft mit großem Leid verbunden ist.” Der Wunsch nach einem Kind bedeute aber nicht das Recht auf ein Kind. Die prinzipielle Zulassung von medizinisch unterstützter Fortpflanzung könne nicht bedeuten, jede Technik zu erlauben, “vor allem dann nicht, wenn diese mit erheblichen Nachteilen und Gefahren verbunden ist”.

Die Aktion-Leben-Generalsekretärin erinnerte u.a. an die gesundheitlichen Gefahren für die Eizell-Spenderinnen: Es gebe sogar Todesfälle. In jedem Fall bedrohe die Eizellspende aber die Fruchtbarkeit der Spenderin selbst – durch die Folgen einer hormonellen Überstimulation oder durch Verletzungen bei der Eizellentnahme.

Vor allem bei Frauen in höherem Alter sei es zudem schwierig, die für die In-vitro-Fertilisation (IvF) benötigte Zahl an Eizellen zu entnehmen – insbesondere wenn die künstliche Befruchtung mit Techniken wie der Präimplantationsdiagnose (PID) verknüpft werde, die noch mehr Embryonen benötigt.

Auch zur Embryonenforschung würde eine große Zahl an Eizellen benötigt – denn nur dann könnten Embryonen in großer Zahl hergestellt werden.

Die Eizellspende sei aber auch nicht nur eine Frage der Medizin. Kronthaler: “Die Eizellspende ist selten wirklich freiwillig. Sie fördert Marktmechanismen in der Reproduktionsmedizin und Missbrauch. Der Körper der Frau wird einer Kommerzialisierung unterworfen und zur Handelsware.”

Klage zweier Ehepaare

Das österreichische Recht erlaubt derzeit die künstliche Befruchtung nur mit Samen- und Eizellen der Ehepartner. Daraufhin hatten zwei österreichische Ehepaare geklagt, die an Unfruchtbarkeit leiden und künstliche Befruchtungstechniken mit gespendeten Eizellen bzw. Samen von Dritten in Anspruch nehmen wollten.

Quelle: http://www.kathweb.at/

Erst der Gentest, dann die Zeugung: Bald sollen 622 Abgeordnete entscheiden, ob Mediziner Embryonen auf Gendefekte untersuchen und aussortieren dürfen. Doch wann ist ein Leben lebenswert? Man ist sich uneinig – quer über die Fraktionsgrenze hinweg.

Ein gesundes Baby auf Bestellung? Dank moderner Medizintechnik ist das kein Problem mehr. Dazu braucht es eine Petrischale, eine künstlich befruchtete Eizelle und einen Genforscher. Der Mediziner kann mittels der so genannten Präimplantationsdiagnostik – kurz PID – schnell herausfinden, ob der Embryo mögliche Erbschäden enthält und im Zweifelsfall aussortiert werden sollte. Eine Möglichkeit, die Ulla Schmidt (SPD) mit Sorge beobachtet. Sie will der Natur lieber nicht ins Handwerk pfuschen. «Ich möchte nicht in einer Gesellschaft leben, in der der Gesetzgeber die Regel aufstellt, welches Leben sich entwickeln darf und welches nicht», sagt sie zu news.de.

Die frühere Bundesgesundheitsministerin ist nicht die einzige Bedenkenträgerin. Bis zum Sommer sollen die 622 Bundestagsabgeordneten über ein PID-Verbot entscheiden – und damit über die Frage nach Leben oder Tod. Ganz freiwillig haben sie sich die Debatte dazu nicht auf die Agenda gezogen. Der Zwang zur gesetzlichen Neuregelung wurde notwendig, nach dem der Bundesgerichtshof entschieden hatte, dass nach geltendem Recht die umstrittenen Gentests an den nach künstlicher Befruchtung erzeugten Embryonen doch nicht strafrechtlich verboten sind. Die Mehrheit der Experten war bis dahin davon ausgegangen, dass die PID nach dem deutschen Embryonenschutzgesetz von 1992 gar nicht erlaubt gewesen sei.

Kein Fraktionszwang: Die freie Rede als parlamentarische Sternstunde

Die Abstimmung wird nun mit Spannung erwartet. Hinter den Kulissen kämpfen immer stärker Befürworter und Gegner um Meinungen und Positionen. Nur in einem Punkt sind sich alle einig: Die Sitzung soll in diesem Jahr eine der Sternstunden im Deutschen Bundestag werden. «Das ist die Stunde im Parlament, in der man die Abstimmung noch mit einer einzelnen Rede in die eine oder andere Richtung beeinflussen kann», sagt Schmidt.

Eine derartige Debattenkultur ist selten geworden. Freie Redner, die um Positionen ringen, sind heutzutage unter der Reichstagskuppel kaum noch zu finden. Reden werden meist zu Protokoll gegeben oder vom Zettel abgelesen. Und wirklich voll sind die Sitzreihen nur, wenn ein Verteidigungsminister sich zu seiner abgeschriebenen Doktorarbeit äußern soll. In diesen Fällen wird dann das gesagt, was die Fraktionsführung vorgibt.

Doch die Diskussion um das PID-Verbot soll eine Ausnahme werden. Einen Fraktionszwang wird es nicht geben. Die Abgeordneten sollen nur auf ihr eigenes Gewissen hören. Keine leichte Aufgabe, seit Wochen schon wägen sie das Für und Wider gegeneinander ab und schließen sich den unterschiedlichsten Gruppen an. Drei Anträge liegen zur Beratung vor. Sie reichen vom totalen Verbot, über eine beschränkte Zulassung bis hin zur Freigabe in engen Grenzen. Welcher Antrag der richtige ist, darüber herrscht über alle Fraktions- und Parteigrenzen hinweg eine unterschiedliche Auffassung.

Parteien und Fraktionen ringen um die richtige Position

Ein gutes Beispiel dafür sind die Grünen. Auf ihrem Parteitag Ende November in Freiburg haben sie sich zwar nicht zur PID geäußert. Trotzdem wird das Thema heiß in der Partei diskutiert – und das nicht im Einklang. Laut Parteichef Cem Özdemir sei bei den Grünen eine Bandbreite an Positionen vorhanden. «Eine völlige Liberalisierung lehnen wir allerdings ab», sagt er im Gespräch mit news.de. Ihm sei aber auch klar, dass es in dieser Frage eine Interessenkollision gibt.

«Der Wunsch nach Kindern steht dem Missbrauch der Möglichkeiten gegenüber. Ich selbst teile die Argumente derjenigen, die glauben, dass PID bei einer zu breiten Zulassung in Zukunft nicht beherrschbar sein wird», sagt Özdemir. Der Grünen-Chef plädiert daher für eine Beschränkung auf einzelne Ausnahmefälle bei sehr schweren Krankheiten.

Anders als die Grünen hat die CDU eine leidenschaftliche Diskussion während ihres Parteitages in Karlsruhe geführt. Bereits im Vorfeld hatte Bundeskanzlerin Angela Merkel deutlich gemacht, dass sie persönlich für ein PID-Verbot ist. Sie habe jedoch auch Respekt vor anderen Meinungen – wohl wissend, dass diese bei den Christdemokraten durchaus vorhanden sind. Nach der Debatte stimmte nur eine hauchdünne Mehrheit von 17 Delegierten für ein zukünftiges PID-Verbot.

Dreieinhalb Stunden hatten die Unionspolitiker diskutiert. Hinter Merkels Meinung steht vor allem der als konservativ geltende Fraktionschef Volker Kauder. «Wir machen eine Tür auf und wissen nicht, was nach der Tür kommt», sagte er in Karlsruhe. Ähnlich argumentierten Generalsekretär Hermann Gröhe sowie die rheinland-pfälzische Spitzenkandidatin Julia Klöckner.

Gibt es in der Frage überhaupt ein richtig oder falsch?

Auf der Gegenseite setzte sich unter anderem Arbeitsministerin Ursula von der Leyen für eine Freigabe ein. «Wenn ein sehnlicher Kinderwunsch von einer erblichen Krankheit überschattet wird, dann kann die PID das Ja zum Leben stärken», sagte sie. Von der Leyen weiß damit eine Reihe von Unterstützern hinter sich. Vor allem Eltern, bei denen sowohl Vater als auch Mutter erblich vorbelastet sind, hoffen auf die Durchsetzungskraft der Ministerin.

Ulla Schmidt kann den Wunsch nach einem gesunden Baby gut verstehen. Es gebe für alle Positionen gute Argumente, sagt sie. Aber nach allen Abwägungen kommt sie für sich zu einem anderen Schluss. Sie befürchtet, dass am Ende vielleicht nur noch gesunde Menschen als lebenswert in der Gesellschaft gelten würden, wenn man erst einmal die Möglichkeit für einen Gentest schaffe. «Unser gesellschaftliches Bild von Menschen, die nicht zu 100 Prozent gesund sind, muss sich ändern», schreibt sie in einem Positionspapier, das news.de vorliegt. «Körperliche und intellektuelle Beeinträchtigung dürfen nicht automatisch mit Leid verbunden werden, sondern sind Ausdruck menschlicher Vielfalt.»

Quelle: http://www.news.de/