Eizellspende – Kinderwunsch – Fertility – IVF – News

Neuigkeiten und Informationen rund um die Eizellspende und die Kinderwunschbehandlung (IVF, ICSI) speziell im Ausland

Die französische Nationalversammlung hat mit Mehrheit in erster Lesung der Reform der Bioethikgesetze des Landes zugestimmt. Die Abgeordneten stimmten am Dienstag mit 272 gegen 216 Stimmen für das Gesetz. Danach soll die Forschung an menschlichen Embryonen im Grundsatz verboten bleiben, allerdings können wie auch schon in der Vergangenheit Ausnahmen zugelassen werden.

Dafür müssen Wissenschaftler nachweisen, dass sie die angestrebten Ergebnisse nicht anders erzielen können, etwa durch Versuche mit adulten Stammzellen. Unter den Abgeordneten, die mit Nein stimmten, waren auch Abgeordnete der Regierungspartei UMP. Der Text soll voraussichtlich im Juni im Senat behandelt werden.

Zu den weiteren Bestimmungen des neuen Gesetzes gehört, dass Samen- und Eizellspenden weiter grundsätzlich anonym bleiben. Dagegen soll es künftig möglich sein, künstliche Befruchtung auch mit Embryonen vorzunehmen, die mit Samenzellen eines zwischenzeitlich verstorbenen Vaters erzeugt wurden.

Die Regierung hatte sich gegen diese Neuerung ausgesprochen. Die Abgeordneten legten fest, dass solche Embryonen bis zu 18 Monate nach dem Tod des Vaters verwendet werden können, sofern dieser zu Lebzeiten seine Zustimmung dazu erteilte. Für die künstliche Befruchtung müssen Paare künftig zudem nicht mehr nachweisen, dass sie bereits zwei Jahre zusammenleben.

Die Abgeordneten legten gegen den Willen der Regierung zudem fest, dass künftig bei Lebendspenden von Organen der Kreis möglicher Spender ausgedehnt wird. Waren bislang nur Familienmitglieder dafür zugelassen, sollen künftig auch andere Spender in Betracht kommen, sofern enge und stabile Beziehungen zwischen Spender und Empfänger nachgewiesen werden können. Abgelehnt wurden von den Abgeordneten mit dem neuen Gesetz Bestrebungen, die Leihmutterschaft in Frankreich zu legalisieren.

Quelle: http://www.aerzteblatt.de/

Die Aktion Leben Österreich warnt eindringlich vor der Zulassung der Eizellspende: Eine fremdnützige Eizellspende sei als Körperverletzung von Frauen zu werten und führe zu deren Ausbeutung, so die Aktion Leben am Mittwoch in einer Presseaussendung.

Aktion Leben-Generalsekretärin Martina Kronthaler wörtlich: “Zum Schutz der Frauen, die anderen ihre Eizellen geben sollen, ist vor einer Freigabe der Eizellspende dringend zu warnen. Sie bedeutet eine Ausbeutung von Frauen in finanziellen Notsituationen, gefährdet deren Gesundheit und führt unmittelbar zur Kommerzialisierung des weiblichen Körpers. Die Eizellspende ist Körperverletzung. Wer dafür eintritt, trägt Mitschuld an der Ausbeutung von Frauen.”

Die Kleine Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) hatte im April 2010 das österreichische Verbot der Eizellspende und Samenspende bei In-vitro-Fertilisation kritisiert. Die Berufungsverhandlung der Republik Österreich dagegen wurde am Mittwoch mit einem Hearing der betroffenen Parteien vor der Straßburger Großen Kammer aufgenommen. Die Aktion Leben hat sich mit einer Drittintervention an der Berufung beteiligt.

Mit einem Urteil dürfte frühestens im Herbst zu rechnen sein. Gegen die Entscheidung der Großen Kammer sind keine weiteren Rechtsmittel mehr möglich.

Kronthaler: “Wir verstehen den Wunsch von kinderlosen Paaren nach einem eigenen Kind und wissen, dass dies oft mit großem Leid verbunden ist.” Der Wunsch nach einem Kind bedeute aber nicht das Recht auf ein Kind. Die prinzipielle Zulassung von medizinisch unterstützter Fortpflanzung könne nicht bedeuten, jede Technik zu erlauben, “vor allem dann nicht, wenn diese mit erheblichen Nachteilen und Gefahren verbunden ist”.

Die Aktion-Leben-Generalsekretärin erinnerte u.a. an die gesundheitlichen Gefahren für die Eizell-Spenderinnen: Es gebe sogar Todesfälle. In jedem Fall bedrohe die Eizellspende aber die Fruchtbarkeit der Spenderin selbst – durch die Folgen einer hormonellen Überstimulation oder durch Verletzungen bei der Eizellentnahme.

Vor allem bei Frauen in höherem Alter sei es zudem schwierig, die für die In-vitro-Fertilisation (IvF) benötigte Zahl an Eizellen zu entnehmen – insbesondere wenn die künstliche Befruchtung mit Techniken wie der Präimplantationsdiagnose (PID) verknüpft werde, die noch mehr Embryonen benötigt.

Auch zur Embryonenforschung würde eine große Zahl an Eizellen benötigt – denn nur dann könnten Embryonen in großer Zahl hergestellt werden.

Die Eizellspende sei aber auch nicht nur eine Frage der Medizin. Kronthaler: “Die Eizellspende ist selten wirklich freiwillig. Sie fördert Marktmechanismen in der Reproduktionsmedizin und Missbrauch. Der Körper der Frau wird einer Kommerzialisierung unterworfen und zur Handelsware.”

Klage zweier Ehepaare

Das österreichische Recht erlaubt derzeit die künstliche Befruchtung nur mit Samen- und Eizellen der Ehepartner. Daraufhin hatten zwei österreichische Ehepaare geklagt, die an Unfruchtbarkeit leiden und künstliche Befruchtungstechniken mit gespendeten Eizellen bzw. Samen von Dritten in Anspruch nehmen wollten.

Quelle: http://www.kathweb.at/

Erst der Gentest, dann die Zeugung: Bald sollen 622 Abgeordnete entscheiden, ob Mediziner Embryonen auf Gendefekte untersuchen und aussortieren dürfen. Doch wann ist ein Leben lebenswert? Man ist sich uneinig – quer über die Fraktionsgrenze hinweg.

Ein gesundes Baby auf Bestellung? Dank moderner Medizintechnik ist das kein Problem mehr. Dazu braucht es eine Petrischale, eine künstlich befruchtete Eizelle und einen Genforscher. Der Mediziner kann mittels der so genannten Präimplantationsdiagnostik – kurz PID – schnell herausfinden, ob der Embryo mögliche Erbschäden enthält und im Zweifelsfall aussortiert werden sollte. Eine Möglichkeit, die Ulla Schmidt (SPD) mit Sorge beobachtet. Sie will der Natur lieber nicht ins Handwerk pfuschen. «Ich möchte nicht in einer Gesellschaft leben, in der der Gesetzgeber die Regel aufstellt, welches Leben sich entwickeln darf und welches nicht», sagt sie zu news.de.

Die frühere Bundesgesundheitsministerin ist nicht die einzige Bedenkenträgerin. Bis zum Sommer sollen die 622 Bundestagsabgeordneten über ein PID-Verbot entscheiden – und damit über die Frage nach Leben oder Tod. Ganz freiwillig haben sie sich die Debatte dazu nicht auf die Agenda gezogen. Der Zwang zur gesetzlichen Neuregelung wurde notwendig, nach dem der Bundesgerichtshof entschieden hatte, dass nach geltendem Recht die umstrittenen Gentests an den nach künstlicher Befruchtung erzeugten Embryonen doch nicht strafrechtlich verboten sind. Die Mehrheit der Experten war bis dahin davon ausgegangen, dass die PID nach dem deutschen Embryonenschutzgesetz von 1992 gar nicht erlaubt gewesen sei.

Kein Fraktionszwang: Die freie Rede als parlamentarische Sternstunde

Die Abstimmung wird nun mit Spannung erwartet. Hinter den Kulissen kämpfen immer stärker Befürworter und Gegner um Meinungen und Positionen. Nur in einem Punkt sind sich alle einig: Die Sitzung soll in diesem Jahr eine der Sternstunden im Deutschen Bundestag werden. «Das ist die Stunde im Parlament, in der man die Abstimmung noch mit einer einzelnen Rede in die eine oder andere Richtung beeinflussen kann», sagt Schmidt.

Eine derartige Debattenkultur ist selten geworden. Freie Redner, die um Positionen ringen, sind heutzutage unter der Reichstagskuppel kaum noch zu finden. Reden werden meist zu Protokoll gegeben oder vom Zettel abgelesen. Und wirklich voll sind die Sitzreihen nur, wenn ein Verteidigungsminister sich zu seiner abgeschriebenen Doktorarbeit äußern soll. In diesen Fällen wird dann das gesagt, was die Fraktionsführung vorgibt.

Doch die Diskussion um das PID-Verbot soll eine Ausnahme werden. Einen Fraktionszwang wird es nicht geben. Die Abgeordneten sollen nur auf ihr eigenes Gewissen hören. Keine leichte Aufgabe, seit Wochen schon wägen sie das Für und Wider gegeneinander ab und schließen sich den unterschiedlichsten Gruppen an. Drei Anträge liegen zur Beratung vor. Sie reichen vom totalen Verbot, über eine beschränkte Zulassung bis hin zur Freigabe in engen Grenzen. Welcher Antrag der richtige ist, darüber herrscht über alle Fraktions- und Parteigrenzen hinweg eine unterschiedliche Auffassung.

Parteien und Fraktionen ringen um die richtige Position

Ein gutes Beispiel dafür sind die Grünen. Auf ihrem Parteitag Ende November in Freiburg haben sie sich zwar nicht zur PID geäußert. Trotzdem wird das Thema heiß in der Partei diskutiert – und das nicht im Einklang. Laut Parteichef Cem Özdemir sei bei den Grünen eine Bandbreite an Positionen vorhanden. «Eine völlige Liberalisierung lehnen wir allerdings ab», sagt er im Gespräch mit news.de. Ihm sei aber auch klar, dass es in dieser Frage eine Interessenkollision gibt.

«Der Wunsch nach Kindern steht dem Missbrauch der Möglichkeiten gegenüber. Ich selbst teile die Argumente derjenigen, die glauben, dass PID bei einer zu breiten Zulassung in Zukunft nicht beherrschbar sein wird», sagt Özdemir. Der Grünen-Chef plädiert daher für eine Beschränkung auf einzelne Ausnahmefälle bei sehr schweren Krankheiten.

Anders als die Grünen hat die CDU eine leidenschaftliche Diskussion während ihres Parteitages in Karlsruhe geführt. Bereits im Vorfeld hatte Bundeskanzlerin Angela Merkel deutlich gemacht, dass sie persönlich für ein PID-Verbot ist. Sie habe jedoch auch Respekt vor anderen Meinungen – wohl wissend, dass diese bei den Christdemokraten durchaus vorhanden sind. Nach der Debatte stimmte nur eine hauchdünne Mehrheit von 17 Delegierten für ein zukünftiges PID-Verbot.

Dreieinhalb Stunden hatten die Unionspolitiker diskutiert. Hinter Merkels Meinung steht vor allem der als konservativ geltende Fraktionschef Volker Kauder. «Wir machen eine Tür auf und wissen nicht, was nach der Tür kommt», sagte er in Karlsruhe. Ähnlich argumentierten Generalsekretär Hermann Gröhe sowie die rheinland-pfälzische Spitzenkandidatin Julia Klöckner.

Gibt es in der Frage überhaupt ein richtig oder falsch?

Auf der Gegenseite setzte sich unter anderem Arbeitsministerin Ursula von der Leyen für eine Freigabe ein. «Wenn ein sehnlicher Kinderwunsch von einer erblichen Krankheit überschattet wird, dann kann die PID das Ja zum Leben stärken», sagte sie. Von der Leyen weiß damit eine Reihe von Unterstützern hinter sich. Vor allem Eltern, bei denen sowohl Vater als auch Mutter erblich vorbelastet sind, hoffen auf die Durchsetzungskraft der Ministerin.

Ulla Schmidt kann den Wunsch nach einem gesunden Baby gut verstehen. Es gebe für alle Positionen gute Argumente, sagt sie. Aber nach allen Abwägungen kommt sie für sich zu einem anderen Schluss. Sie befürchtet, dass am Ende vielleicht nur noch gesunde Menschen als lebenswert in der Gesellschaft gelten würden, wenn man erst einmal die Möglichkeit für einen Gentest schaffe. «Unser gesellschaftliches Bild von Menschen, die nicht zu 100 Prozent gesund sind, muss sich ändern», schreibt sie in einem Positionspapier, das news.de vorliegt. «Körperliche und intellektuelle Beeinträchtigung dürfen nicht automatisch mit Leid verbunden werden, sondern sind Ausdruck menschlicher Vielfalt.»

Quelle: http://www.news.de/

Die Entwicklung der Methode der künstlichen Befruchtung hat zu einer Revolution in der Gesellschaft geführt: Wir sind in ein Zeitalter eingetreten, in dem Liebe und Sexualität nichts mit Fortpflanzung zu tun haben müssen.

Heute ist es medizinisch möglich, dass Frauen ihre Eizellen entnehmen und einlagern lassen, um ihre Karriere zu verfolgen, und sich später diese Eizellen wieder einpflanzen lassen, um schwanger zu werden, selbst im Alter von 50Jahren oder mehr.

In einigen Ländern können Frauen, wenn sie selbst nicht die Mühen einer Schwangerschaft auf sich nehmen wollen oder aus medizinischen Gründen nicht dazu fähig sind, eine Frau beauftragen, die sich die befruchteten Eizellen implantieren lässt und die Schwangerschaft als sogenannte „Leihmutter“ austrägt.

Wenn Frauen nicht fähig sind, Kinder zu bekommen, weil sie keine Eizellen produzieren, können sie in manchen Ländern auch eine Eizellspende in Anspruch nehmen – gespendet von jungen Frauen, die hormonell stimuliert wurden.

Ebenso können Frauen in manchen Ländern, wenn der Lebenspartner steril ist, eine Samenspende in Anspruch nehmen. Dies betrifft auch Frauen, die in einer lesbischen Beziehung leben und ein eigenes Kind bekommen möchten.

 

„Mater semper certa est“

Der alte Lehrsatz „Mater semper certa est“ wird durch den wissenschaftlichen Fortschritt und die Möglichkeiten der Eizellspende sowie der Leihmutterschaft überholt.

Jedes sechste Paar in Mitteleuropa hat Schwierigkeiten, seinen Kinderwunsch, den Wunsch nach dem „eigenen Kind“, zu erfüllen. Dies wird oft als großer Schicksalsschlag empfunden. Wie weit aber können oder dürfen wir gehen, um unseren Kinderwunsch zu erfüllen?

Für diese Fragestellungen ist die nationale Gesetzgebung allein keine Lösung. Zu einfach ist es – zumindest für die, die es sich leisten können –, die Grenzen zu überqueren, um dort erlaubte medizinische Prozeduren durchführen zu lassen.

Bratislava und Brünn sind nur wenige Kilometer von Österreichs Grenzen entfernt, Barcelona oder Skandinavien in wenigen Flugstunden preisgünstig zu erreichen. Einmal zurückgekehrt, fragt niemand, auf welchem Weg das Kind empfangen wurde; fehlende Register und Statistiken begünstigen ein derartiges Vorgehen.

 

Diskurs fehlt in Österreich

Es ist natürlich wichtig, dass interdisziplinär zusammengesetzte Expertenkommissionen die ethischen Zusammenhänge diskutieren. Noch wichtiger aber ist die Einbindung der Gesellschaft in einen derartigen Diskurs, und der fehlt bis jetzt in Österreich: Es sind die Menschen, die Stellung beziehen müssen.

Wir müssen alles dafür tun, dass Frauen in jüngeren Jahren Kinder bekommen und auch entsprechende Maßnahmen auf dem politischen Sektor treffen. Wir müssen auch die Schwierigkeiten für Paare, die ein Kind adoptieren wollen, vermindern – allein schon im Interesse der betroffenen Kinder.

Es kann doch nicht sein, dass es für ein Paar leichter ist, seinen Kinderwunsch mittels künstlicher Reproduktion zu erfüllen, als ein Kind zu adoptieren! Vor allem aber müssen wir den Diskurs führen, ob wir nach wie vor ein traditionelles Familienbild anstreben oder für neue Formen des Zusammenlebens offen sind. Nicht zuletzt sind die neuen Möglichkeiten der Reproduktionsmedizin auch eine Frage der Autonomie der Frauen.

Frauen können heute selbst entscheiden, ein Kind zu bekommen, wenn sie dies auf natürlichem Weg empfangen, nicht aber, wenn sie die Reproduktionsmedizin in Anspruch nehmen müssen. In einem solchen Fall treten neue Machtspiele auf den Plan. Wie steht es denn da mit der Gleichheit der Geschlechter?

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat am 1.April 2010 entschieden, dass das absolute Verbot der Eizellspende, aber auch das Verbot der künstlichen Befruchtung mit von dritter Seite gespendetem Samen, der Europäischen Menschenrechtskonvention widerspricht. Die Bioethikkommission beim Bundeskanzleramt hat schon anlässlich dieses Urteils eine grundlegende Reform des Fortpflanzungsmedizingesetzes gefordert.

 

Nicht nur punktuelle Korrekturen

Diese Reform sollte sich allerdings nicht auf eine punktuelle Korrektur der vom EGMR beanstandeten Regelungen beschränken. Der Gesetzgeber sollte die Entscheidung des EGMR vielmehr zum Anlass nehmen, auch andere Wertungswidersprüche im Fortpflanzungsmedizingesetz zu beseitigen.

Die Bioethikkommission wurde vom Bundeskanzler im Herbst vergangenen Jahres mit dem Mandat betraut, relevante Aspekte des Fortpflanzungsmedizingesetzes zu diskutieren. Eine Subkommission des Obersten Sanitätsrates, der im Gesundheitsministerium angesiedelt ist, hat in der Zwischenzeit die medizinischen Notwendigkeiten und Bedürfnisse dazu evaluiert. Dieses Ergebnis wird in die Beratungen der Bioethikkommission einfließen.

Was jedoch unabdingbar ist, ist die aufgeklärte Einbindung der Gesellschaft in diese eminent wichtigen Fragestellungen, die für unsere Zukunft richtungsweisend sind.

Quelle: http://diepresse.com/

Frauen, deren Kinderwunsch bislang unerfüllt blieb, könnten ihre Chancen mit einer buchstäblich komischen Methode erhöhen. Israelische Ärzte fanden heraus, dass Clowns mit ihren Späßen die Erfolgschancen bei einer künstlichen Befruchtung deutlich verbessern können. Wie die Zeitschrift „Apotheken Umschau“ berichtet, liegen entsprechende Testergebnisse vor.

In den Minuten, nachdem Frauen eine befruchtete Eizelle eingepflanzt worden war, kamen Clowns an das Bett, machten Faxen und zeigten Zaubertricks. Und tatsächlich: 36 Prozent der Frauen wurden schwanger.

In der Kontrollgruppe ohne Clownbesuch waren es 20 Prozent. Erklärung der Ärzte: Die Frauen konnten nach dem anstrengenden Eingriff besser abschalten. Eine entspannte Haltung steigere die Erfolgschancen.

Quelle: http://www.wz-newsline.de/